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HUGO BOSS AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.2025
Sprecher: Dr. Carola Rinker

HUGO BOSS AG
Dieselstraße 12
72555 Metzingen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 45 % des den Aktionären zurechenbaren Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 und liegt damit im Rahmen der mittelfristigen Zielausschüttungsquote des Unternehmens von 30 % bis 50 %. Dies liegt in der Bandbreite der von der SdK vorgesehenen Beteilung der Aktionäre am Erfolg des Unternehmens.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann als sehr gut beurteilt werden. Die Strategie CLAIM5 zeigt ihre Erfolge. Angesichts der erneuten Vorwürfe gegen den Vorstand Daniel Grieder zum Thema Signa (vgl. Verweis in TOP 4) kann einer Entlastung dennoch nicht zugestimmt werden. Im letzten Jahr wurde die Angelegenheit juristisch geklärt, es wurde kein Gesetzesverstoß festgestellt. Dennoch sollte der Vorstand bei einem solchen Fehlverhalten sich auch bei den Aktionären auf der Hauptversammlung entschuldigen. Wir fordern sowohl eine öffentliche Entschuldigung von Herrn Grieder auf der Hauptversammlung als auch eine Klärung der erneuten Vorwürfe vom April 2025. Am 17. April 2025 berichtete die Wirtschaftswoche, dass ein wichtiges Dokument möglicherweise gelöscht wurde. Auch hierzu wird eine Stellungnahme seitens des Vorstands und eine lückenlose Aufklärung gefordert.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht detailliert über seine Arbeit. Erfreulich ist die Transparenz bei der Angabe der Sitzungsteilnahme jedes Mitglieds sowie die hohe Anwesenheitsquote. Aufgrund dessen kann davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat seiner Aufgabe nachgekommen ist. Hinsichtlich der aktuellen Vorwürfe gegen den Vorstand Daniel Grieder sollte der Aufsichtsrat erneut klären lassen, ob an den erneuten Vorwürfen in der Sache "Signa" (vgl. Wirtschaftswoche vom 17. April 2025, https://www.wiwo.de/unternehmen/handel/modekonzern-zentrale-mail-der-insideraffaere-beihugo-boss-wurde-offenbar-geloescht/100121738.html) etwas dran ist und dann ggf. handeln

5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


5.1 Frau Iris Epple-Righi

Ablehnung

Begründung: Aus dem veröffentlichten Lebenslauf geht hervor, dass die Kandidatin über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Da sie die Höchstzahl der zulässigen Mandate übersteigt (maximal drei Mandate für operativ tätige Personen), besteht eine Gefahr eines sog. Overboardings, bei dem aufgrund von Amtshäufung das Risiko nicht ausreichend zeitlicher Kapazitäten besteht. Somit kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

5.2 Herr Andreas Kurali

Zustimmung

Begründung: Aus dem veröffentlichten Lebenslauf geht hervor, dass der Kandidat über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Da er keine weiteren Mandate in anderen Gremien hat, besteht keine Gefahr eines sog. Overboardings, bei dem aufgrund von Amtshäufung das Risiko nicht ausreichend zeitlicher Kapazitäten besteht. Somit kann der Wahl zugestimmt werden.

5.3 Herr Luca Marzotto

Ablehnung

Begründung: Aus dem veröffentlichten Lebenslauf geht hervor, dass der Kandidat über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Da er die Höchstzahl der zulässigen Mandate übersteigt (maximal drei Mandate für operativ tätige Personen), besteht eine Gefahr eines sog. Overboardings, bei dem aufgrund von Amtshäufung das Risiko nicht ausreichend zeitlicher Kapazitäten besteht. Somit kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

5.4 Herr Michael Murray

Zustimmung

Begründung: Aus dem veröffentlichten Lebenslauf geht hervor, dass der Kandidat über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Da er keine weiteren Mandate in anderen Gremien hat, besteht keine Gefahr eines sog. Overboardings, bei dem aufgrund von Amtshäufung das Risiko nicht ausreichend zeitlicher Kapazitäten besteht. Somit kann der Wahl zugestimmt werden.

5.5 Frau Christina Rosenberg

Zustimmung

Begründung: Aus dem veröffentlichten Lebenslauf geht hervor, dass die Kandidatin über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Da sie die Höchstzahl der zulässigen Mandate nicht übersteigt (maximal drei Mandate für operativ tätige Personen), besteht keine Gefahr eines sog. Overboardings, bei dem aufgrund von Amtshäufung das Risiko nicht ausreichend zeitlicher Kapazitäten besteht. Somit kann der Wahl zugestimmt werden.

5.6 Herr Stephan Sturm

Zustimmung

Begründung: Aus dem veröffentlichten Lebenslauf geht hervor, dass der Kandidat über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Da er die Höchstzahl der zulässigen Mandate nicht übersteigt (maximal drei Mandate für operativ tätige Personen), besteht keine Gefahr eines sog. Overboardings, bei dem aufgrund von Amtshäufung das Risiko nicht ausreichend zeitlicher Kapazitäten besteht. Somit kann der Wahl zugestimmt werden.

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025

Zustimmung

Begründung: Da der Abschlussprüfer Hugo Boss seit weniger als zehn Jahren prüft (Unabhängigkeit) und keine nennenswerten Beratungsleistungen erbringt, kann der Wahl zugestimmt werden.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Insgesamt ist der Vergütungsbericht der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2024 verständlich und transparent gestaltet. Er bietet detaillierte Informationen über die Vergütungsstruktur und deren Anwendung im Berichtsjahr. Einige Aspekte, wie die Darstellung der "CEO Investment Opportunity", könnten jedoch noch klarer erläutert werden, um die Transparenz weiter zu erhöhen. Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf dein Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht.

8. Beschluss über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem der HUGO BOSS AG für den Vorstand erfüllt weitgehend die Abstimmungsrichtlinien der SdK. Es enthält klare Regelungen zu festen und variablen Vergütungsbestandteilen, Malus- und Clawback-Klauseln sowie eine Maximalvergütung. Die kurzfristigen variablen Vergütungen (STI) sind an finanzielle Leistungskriterien wie Umsatz, EBIT und Trade Net Working Capital gekoppelt, während die langfristigen variablen Vergütungen (LTI) über einen Zeitraum von vier Jahren ausgezahlt werden und somit eine nachhaltige Unternehmensentwicklung fördern. Einige Aspekte könnten jedoch noch verbessert werden, um den Transparenzanforderungen der SdK vollständig zu entsprechen. Insbesondere die "CEO Investment Opportunity" sollte detaillierter erläutert werden, um ihre Auswirkungen auf die Gesamtvergütung und die langfristige Bindung des Vorstands besser nachvollziehen zu können.

9. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 4 der Satzung) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Die SdK sieht Rückkaufprogramme grundsätzlich kritisch, besonders bei gleichzeitiger Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss. Ein Rückkauf ohne genaue Begründung oder strategischen Nutzen wird abgelehnt.

10. Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen vom 11. Mai 2021 und des zugehörigen Bedingten Kapitals 2021 sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Die SdK steht Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen mit Bezugsrechtsausschluss grundsätzlich kritisch gegenüber. Insbesondere bei der Ausgabe zu Marktpreisen ohne konkreten strategischen Hintergrund kann es zu einer erheblichen Verwässerung der Aktionärsrechte kommen. Da die hier vorgeschlagene Ermächtigung ein hohes Volumen umfasst und die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses ausdrücklich vorsieht, lehnen wir die Beschlussvorlage ab.

11. Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom 27. Mai 2020 sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Ablehnung

Begründung: Genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses über 10 % des Grundkapitals wird von der SdK als kritisch eingestuft. Solche Vorratsbeschlüsse ohne konkrete Kapitalmaßnahme stehen im Widerspruch zum Grundsatz des Bezugsrechts und führen zu potenzieller Verwässerung. Da keine konkreten Gründe für eine mögliche Kapitalmaßnahme genannt werden, wird dieser Tagesordnungspunkt von uns abgelehnt.

12. Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten vom 27. Mai 2020 sowie Schaffung einer neuen Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

Ablehnung

Begründung: Die SdK lehnt den Kauf eigener Aktien ab und befürwortet stattdessen eine höhere Dividende. Daher kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden.

13. Satzungsänderung zu § 13 Absatz 3 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die SdK befürwortet die Durchführung der Hauptversammlung im physischen Format. Daher kann der Satzungsänderung nicht zugestimmt werden.

14. Satzungsänderung zu § 8 Absatz 4 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Der Verkürzung der Amtszeit der Aufsichtsräte kann zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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