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VIB Vermögen AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.08.2026
Sprecher: Torsten Stefan

VIB Vermögen AG
Tilly-Park 1
86633 Neuburg an der Donau
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft schlägt abermals nur eine Mindestdividende von 0,04 EUR vor, obwohl ein Ergebnis je Aktie von 2,46 EUR ausgewiesen wurde. Die SdK fordert eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Jahresüberschuss der Gesellschaft und hält regelmäßig eine Ausschüttung von 40-60 % des Jahresüberschusses für angemessen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: VIB übernahm im Geschäftsjahr 2025 wesentliche Geschäftsaktivitäten und Vermögenswerte aus dem Konzernkreis der Muttergesellschaft Branicks Group. Auf der Hauptversammlung 2025 wurden die Werthaltigkeit einiger dieser Transaktionen von einigen Aktionären sehr kritisch gesehen. Ein Antrag auf eine entsprechende Sonderprüfung der Vorgänge wurde mit der Stimmenmehrheit der kontrollierenden Muttergesellschaft abgelehnt. Solange wesentliche Fragen zur Angemessenheit und Werthaltigkeit der konzerninternen Transaktionen mit der Mehrheitsaktionärin nicht durch eine unabhängige Prüfung ausgeräumt sind, bestehen Zweifel, ob der Vorstand seine Pflichten zur Wahrung der Interessen aller Aktionäre ausreichend erfüllt hat. Eine Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 sollte daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: Lauf AR-Bericht fanden im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 25 Sitzungen des Aufsichtsrats statt (3 ordentliche und 22 außerordentliche). Neben den üblichen Formalien lag der Schwerpunkt vor allem auf den Transaktionen mit der Branicks Group AG sowie der Zusammenarbeit der VIB mit dieser. Eine ausreichende kritische Distanz des Aufsichtsrats gegenüber der Mehrheitsaktionärin und bei der Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion ist bislang nicht erkennbar.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 und im Geschäftsjahr 2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer sprechen.

6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


6.1 Jürgen Overath

Ablehnung

Begründung: Herr Overath verfügt ein sehr hohes Maß an Erfahrungen im Immobilienbereich und war in führenden Positionen, unter anderen für die Muttergesellschaft Branicks/DIC, tätig. Seit 2024 ist er auch Aufsichtsratsmitglied der Branicks Group AG. Wie auch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats ist er damit der Muttergesellschaft zuzurechnen. Vor dem Hintergrund der umfangreichen konzerninternen Transaktionen mit der Mehrheitsaktionärin wäre eine besonders unabhängige und kritische Kontrolle erforderlich gewesen. Eine solche kritische Distanz des Aufsichtsrats ist jedoch nicht hinreichend erkennbar.

6.2 Stefan Schnurbusch

Ablehnung

Begründung: Herr Stefan Schnurbusch ist Head of Controlling der BRANICKS Group AG. [analog 6.1]

6.3 Markus Schürmann

Ablehnung

Begründung: Herr Markus Schürmann ist Head of Corporate Finance der BRANICKS Group AG. [analog 6.1]

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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