TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Eon hält sein Versprechen ein, die Dividende in jedem Jahr anzuheben. Nun sollen 55 ct anstatt 53 ct gezahlt werden. Das entspricht einer Quote von 50% des bereinigten Konzernüberschusses. Das liegt innerhalb der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40% bis 60%.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Eon steht im Zentrum der Realisierung der Energiewende in der Strom- und Gasversorgung in Deutschland und weiteren Teilens Europas. Im Berichtsjahr hat der Vorstand das Unternehmen zügig und profitabel geführt.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand kontrolliert und beraten. Das zeigt sein Bericht. Zu kritisieren ist allerdings, dass auch in diesem Jahr eine virtuelle Hauptversammlung durchgeführt wird. Das sollte nur im Notfall geschehen, etwa bei einer Pandemie.
TOP 5 Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 und der Prüfer für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2025 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026; Wahl der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: KPMG ist qualifiziert und prüft die Eon seit 2022, also noch nicht zu lange. In den vergangenen beiden Jahren hat KPMG keine Steuerberatung und keine sonstigen Leistungen für Eon erbracht.
TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Der Vergütungsbericht macht 23 sehr eng beschriebene Seiten aus. Er benötigt 20 Grafiken, 7 Tabellen und 3 Übersichten. Er ist so komplex, dass er kein "klarer und verständlicher Bericht" ist, wie es § 162 (1) AktG fordert.
TOP 7 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Das etwas abgeänderte Vergütungssystem hat viele Elemente, die die SdK fordert. Allerdings ist es insgesamt zu komplex (Siehe TOP 6). Es können, wie bei der Ermittlung der Vergütung in 2024, weiterhin "Korrektureingriffe" des Aufsichtsrats im nachhinein in die Berechnung der jährlichen Vergütung nötig sein. Der Mehrjahresanteil bei den Boni beträgt nur 65%, die SdK fordert, dass er mindestens 70% betragen soll. Und die Maximalvergütungen sollen nun für den Vorstandsvorsitzenden von 10 auf 11 Mio. € und für Vorstände von 5,5 auf.6,0 Mio. € steigen. Solche Vergütungen sind gesellschaftlich nicht akzeptabel.
TOP 8 Billigung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Die feste Vergütung des Aufsichtsrats soll unverändert bestehen bleiben. Kritisiert wird allerdings die Zahlung eines Sitzungsgeldes von jeweils 1.000 €. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle AR Mitglieder keinen Anreiz für eine Sitzungsteilnahme benötigen.
TOP 9 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 9 a) Frau Deborah Wilkens
Zustimmung
Begründung: Frau Wilkens ist qualifiziert, noch nicht zu lange im Aufsichtsrat der Eon (seit 2019) und hat keine weiteren Mandate in Aufsichtsgremien.
TOP 9 b) Herrn Rolf Martin Schmitz
Zustimmung
Begründung: Herr Schmitz ist qualifiziert, noch nicht zu lange im Aufsichtsrat der Eon (seit 2019) und hat nicht zu viele weitere Mandate.
TOP 10 Satzungsänderung, Ermächtigung für virtuelle Hauptversammlung
Ablehnung
Begründung: Eine virtuelle Hauptversammlung schränkt die Rechte der Aktionäre zu sehr ein. Sie sollte nur im Notfall, etwa einer Pandemie, stattfinden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich