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Symrise AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.2024
Sprecher: Christian Retkowski

Symrise AG
Mühlenfeldstraße 1
37603 Holzminden
1. VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES SOWIE DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE SYMRISE AG UND DEN SYMRISE KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS ZUM GESCHÄFTSJAHR 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DASGESCHÄFTSJAHR 2023

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Symrise AG schlägt eine Dividendenausschüttung in Höhe von 1,10 € je dividendenberechtigter Aktie vor. Dies ist eine Erhöhung der Dividende um 5 Eurocent. Bei einem um 47 Eurocent zurückgegangenen Konzernjahresergebnis je Aktie von 2,44 € entspricht dies einer soliden Ausschüttungsquote von 45%. Damit wird das Aktionariat angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt. Der Vorschlag ist somit aus Sicht der SdK zustimmungsfähig.

3. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Zustimmung

Begründung: Unter allgemeinen schwierigen Rahmenbedingungen hat der Vorstand gute Arbeit geleistet. Der Umsatz konnte leicht um 2,4% gesteigert werden. Die Profitabilität ging leicht zurück, liegt aber mit einer EBITDA-Marge von 19,1% immer noch auf hohem Niveau. erfreulich ist auch die Verdopplung des operativen Cashflows sowie die leicht verbesserte Eigenkapitalquote. Dem Vorstand gebührt Entlastung.

4. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat laut AR-Bericht seine Aufgaben im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes in fünf ordentlichen sowie einer außerordentlichen Sitzung erfüllt. Das Unternehmen ist gut aufgestellt, strategisch und personell gut positioniert. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung.

5. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024, DES PRÜFERS FÜR DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG SOWIE DES PRÜFERS FÜR EINE ETWAIGE PRÜFERISCHE DURCHSICHT DES HALBJAHRESFINANZBERICHTS FÜR DAS ERSTE HALBJAHR DES GESCHÄFTSJAHRES 2024 ODER SONSTIGER UNTERJÄHRIGER FINANZINFORMATIONEN

Zustimmung

Begründung: Die SdK begrüßt begrüßt ausdrücklich den langersehnten Wechsel des Abschlussprüfers weg von Ernst & Young und hin zu PWC aufgrund der inakzeptablen Geschehnisse vor sowie während der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals.

6. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Zustimmung

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht entspricht den formalen Anforderungen gemäß § 162 AktG. Er ist transparent und nachvollziehbar niedergeschrieben.

7. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER SATZUNGSÄNDERUNGEN ZUR ERMÖGLICHUNG VIRTUELLER HAUPTVERSAMMLUNGEN UND ZU MODALITÄTEN DER TEILNAHME VON AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN

Zustimmung

Begründung: Grundsätzlich spricht sich die SdK gegen die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen und damit der Zustimmung zu solchen Satzungsänderungen aus. Da der Verwaltung jedoch Glauben geschenkt werden kann, dass dieser Beschluss tatsächlich nur in Ausnahmefällen Anwendung findet, kann dem Beschluss für zwei Jahre zugestimmt werden. Dem trägt auch die Tatsache bei, dass dieses Jahr wiederum erfreulicherweise eine physische Hauptversammlung durchgeführt wird.

8. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DES BESTEHENDEN GENEHMIGTEN KAPITALS SOWIE DIE SCHAFFUNG EINES NEUEN GENEHMIGTEN KAPITALS MIT DER MÖGLICHKEIT ZUM BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS UND ÄNDERUNG VON § 4 DER SATZUNG

Ablehnung

Begründung: Grundsätzlich ist der Bezugsrechtsausschluss bei dem hier vorgelegten genehmigten Kapitalvorratsbeschluss auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Auch die wechselseitige Anrechnung der Kapitalerhöhungen von TOP 8 und 9 sind positiv zu werten. Allerdings erachtet die SdK das generelle Volumen des Kapitalvorratsbeschluss mit 40% als zu hoch ein. Bei solch hohen Eingriffen und damit Veränderungen in die Grundkapitalstruktur erwartet die SdK ein der Hauptversammlung vorgelegtes zustimmungswürdiges Konzept.

9. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER BESTEHENDEN ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN (ERMÄCHTIGUNG 2019) UND DIE AUFHEBUNG DES BEDINGTEN KAPITALS 2019 SOWIE BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EINE NEUE ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON OPTIONS- UND/ODER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN, GENUSSRECHTEN UND/ODER GEWINNSCHULDVERSCHREIBUNGEN (ODER KOMBINATIONEN DIESER INSTRUMENTE), ZUM AUSSCHLUSS DES BEZUGSRECHTS UND ÜBER DIE SCHAFFUNG EINES NEUEN BEDINGTEN KAPITALS 2024 UND ENTSPRECHENDE SATZUNGSÄNDERUNG

Ablehnung

Begründung: Grundsätzlich ist der Bezugsrechtsausschluss bei dem hier vorgelegten bedingten Kapitalvorratsbeschluss auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Auch die wechselseitige Anrechnung der Kapitalerhöhungen von TOP 8 und 9 sind positiv zu werten. Allerdings erachtet die SdK das generelle Volumen des Kapitalvorratsbeschluss mit 40% als zu hoch ein. Bei solch hohen Eingriffen und damit Veränderungen in die Grundkapitalstruktur erwartet die SdK ein der Hauptversammlung vorgelegtes zustimmungswürdiges Konzept.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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