TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Instone Real Estate Group SE und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,43 EUR entspricht einer Dividendenrendite von knapp mehr als 60% vom bereinigten Ergebnis pro Aktie (0.71) und erfüllt damit die Forderung der SdK 40-60% vom Konzernergebnis auszuschütten. Die Ausschüttung weicht von der bisherigen Politik ab, nur 30% vom EPS zu berechnen. Der Vorstand möge daher in der HV erklären, mit welcher Dividendenpolitik zukünftig zu rechnen ist.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Bei einem ca. seitwärts bewegten Börsenkurs in 2025 der Aktie und der vorgeschlagenen Dividende hat der Vorstand auch hinsichtlich der anhaltenden allgemeinen Problematik in der Immobilienwirtschaft einen befriedigenden Shareholder Return generiert.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seinen Berichtes tagte der AR insgesamt zwölfmal zuzüglich der Ausschusssitzungen, mit einer Ausnahme immer vollzählig. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Den Vorgaben nach §171 AktG wurde entsprochen.
TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
Zustimmung
Begründung: Deloitte soll wieder als Prüfer berufen werden. Deloitte prüft seit 2018 die Jahresabschlüsse von Instone und erfüllt weiterhin die Kriterien der SdK für Abschlussprüfer.
TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Deloitte hat den Vergütungsbericht entsprechend §162 AktG formell geprüft und uneingeschränkt testiert. Die SdK geht davon aus, dass die ausführlich aufgeführten gewährten und gezahlten fixen und variablen Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und richtig dargestellt sind.
TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7.1 Herrn Stefan Brendgen
Zustimmung
Begründung: Die SdK bewertet die Kandidaten als Team. Die AR-Mitglieder Brendgen, Mohr und Beardsell kandidieren erneut, die SdK bewertet deren bisherige Tätigkeit im Sinne einer Interessenvertretung der Aktionäre als tadellos und kann einer Wiederwahl zustimmen. Allerdings ist noch zu hinterfragen, ob Herr Brendgen wie geplant als zukünftiger AR-Vorsitzender der Instone mit zwei weiteren AR-Vorsitzen nicht "overboarded" ist. Er muss sich dazu in der HV erklären. Die weiteren Kandidaten Frau Schöberl und Herr Heß können aufgrund ihres beruflichen Werdeganges und ihrer Tätigkeit für Threadneedle und McKinsey ebenfalls als qualifiziert bewertet werden. Zu hinterfragen ist aber noch während der HV, ob es einen strukturierten Auswahlprozess gegeben hat.
TOP 7.2 Herrn Stefan Mohr
Zustimmung
Begründung: Wie TOP7.1
TOP 7.3 Herrn David S. Beardsell
Zustimmung
Begründung: Wie TOP7.1
TOP 7.4 Frau Iris Schöberl
Zustimmung
Begründung: Wie TOP7.1
TOP 7.5 Herrn Marc Oliver Heß
Zustimmung
Begründung: Wie TOP7.1
TOP 8 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands, die Änderung des bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Das Bedingte Kapital soll etwas weniger als 10% vom Grundkapital betragen, aber bei 10% möglichem Bezugsrechtsausschluss, was die SdK wg. des derzeit relativ niedrigen Börsenkurses und der damit verbundenen möglichen Verwässerungseffekte der Aktie ablehnt. Der Vorstand muss in der HV konkret erklären, welche Politik er hinsichtlich der Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zukünftig verfolgen will.
27.04.2026 - Berichtigung der Veröffentlichung vom 24.04.2026
Keine Abstimmung erforderlich
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich