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BioNTech SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.2026
Sprecher: Andreas Schmidt

BioNTech SE
An der Goldgrube 12
55131 Mainz
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025 bzw. zum 31. Dezember 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: BioNTech ist kein Start-up mehr. Es wurden und werden Umsätze erzielt, Strukturen geschaffen und Produkte in Richtung Zulassung gebracht. Natürlich wird BioNTech auf Grund der hohen Forschungsausgaben auch wieder Verluste ausweisen. Aber in Anbetracht von über € 16 Mrd Netto Cash könnte eine Dividende problemlos bezahlt werden, ohne die Forschungsfähigkeit zu gefährden. Zumal auch Aktienrückkäufe von € 1 Mrd geplant sind. Insgesamt wäre es gerechtfertigt die Aktionäre am Corona Erfolg zu beteiligen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Obwohl die Corona Umsätze erwartungsgemäß rückläufig sind, decken diese Gewinne immer noch einen nicht unerheblichen Teil der Forschungskosten. Im Bereich Onkologie hat sich, auch durch die Kooperation mit BMS, die Entwicklung weiter beschleunigt. Natürlich gibt es Risiken, dass der eine oder andere Entwicklungskandidat keine ausreichend positiven Ergebnisse erzielt und eingestellt werden muss. Aber in Anbetracht der breite des Programms und positiven Anzeichen und Zwischenergebnissen sollte sich BioNTech mittelfristig zu einem maßgeblichen Unternehmen im Bereich der Krebsbehandlung entwickeln. Der angekündigte Weggang der beiden Gründer ist sicherlich enttäuschend, sollte aber diese Entwicklung nicht wesentlich beeinträchtigen. Aktuell scheinen Sahin / Türeci bei BioNTech noch voll engagiert zu sein.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Strategisch ist BioNTech sehr gut aufgestellt. Mit über € 16 Mrd ist die weitere Forschung abgesichert. Die finanzielle Lage ist mehr als solide. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. Im laufenden Jahr steht die Suche nach den Nachfolgern für beide Schlüsselpositionen von Sahin / Türeci auf der Agenda, sowie die Beteiligung an der neuen Firma (zu fairen Konditionen) von den beiden. Dieses wird dann im nächsten Jahr für die Beurteilung der Arbeit des AR entscheidend sein.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht von Zwischenberichten

Ablehnung

Begründung: Generell stimmt die SdK, wie auch in den letzten Jahren, gegen EY als Prüfer. Hintergrund ist, dass auch bisher EY keine Anzeichen erkennen lässt ein Fehlverhalten im Fall Wirecard anzuerkennen, aber bisher auch, nach unserer Auffassung, keine Maßnahmen eingeleitet hat um solch ein Fehlverhalten in Zukunft zu vermeiden.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich und die Vergütung bewegt sich Rahmen des von der Hauptversammlung genehmigten Modells

7. Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat soll von 6 auf 8 Mitglieder erhöht werden. In Anbetracht dass BioNTech auf dem Sprung zur Kommerzialisierung steht, aber auch weiterhin ein sehr großes Forschungsprogramm vorantreibt wächst die Komplexität, aber auch die Aufgaben des Aufsichtsrats. Daher ist eine Aufstockung im Sinne der Aktionäre

8. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


8.1 Herr Helmut Jeggle

Ablehnung

Begründung: Herr Jeggle hat in den letzten Jahren erfolgreich im AR gearbeitet. Seine fachliche Kompetenz ist gegeben. Allerdings ist Herr Jeggle seit 2009 im Aufsichtsrat und überschreitet damit die 15-jährige maximale Dauer die von der SdK akzeptiert wird, um die Unabhängigkeit zu sichern. Es ist mehr als verständlich, dass der Großaktionär einen Vertreter im AR haben will. Allerdings sollte es auch im Interesse des Großaktionärs sein, zu lange Kontrollperioden zu vermeiden.

8.2 Frau Prof. Dr. Anja Morawietz

Zustimmung

Begründung: Als Wirtschaftsprüferin bringt Frau Prof Morawietz die nötige Expertise in den AR. Da Sie keine weiteren Mandate hat sollte genug Zeit für die Arbeit bei BioNTech sein.

8.3 Herr Prof. Dr. Rudolf Staudigl

Zustimmung

Begründung: Seine bisherige Arbeit im AR ist nicht zu beanstanden. Seine ehemaligen Tätigkeiten bei Wacker bringen die nötige Expertise, vermutlich auch im Bereich mRNA, ein. Mit zwei weiteren Mandaten scheint ausreichend Zeit für BioNTech zu sein.

8.4 Frau Dr. Susanne Schaffert,

Zustimmung

Begründung: Die fachliche Eignung, speziell im Bereich Onkologie ist gegeben. Frau Dr. Schaffert hat zwar sieben Mandate, von denen jedoch 4 innerhalb der Merck KGaA sind und damit weniger Zeit beanspruchen dürften als wenn diese bei unterschiedlichen Unternehmen wären. Als „Berufsaufsichtsrätin“ sollte damit trotz allem genügen Zeit für BioNTech sein.

8.5 Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich,

Ablehnung

Begründung: Die fachliche Eignung ist bestimmt gegeben. Allerdings hat Frau Dr. Löw-Friedrich sieben weitere Mandate, darunter auch anspruchsvolle wie z.B. Fresenius. Damit ist fraglich ob sie genügend Zeit für die Aufgabe bei BioNTech findet.

9. Beschlussfassung über die Neufassung von § 16 Abs. 5 der Satzung zur erneuten Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Ablehnung

Begründung: Die SdK befürwortet eine hybride Hauptversammlung. Grundsätzlich sollte eine rein virtuelle Hauptversammlung nur stattfinden, wenn äußere Umstände wie Pandemie oder Krieg eine Präsenz HV nicht zulassen.

10. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Der vorgeschlagenen Rahmen soll Kapitalerhöhungen bis zu 50% des Grundkapitals ermöglichen. Damit überschreitet dies den SdK Rahmen von 25% sehr deutlich. In Anbetracht der Netto Cash Position von über € 16 Mrd ist dies vermutlich eher ein rein formaler Vorratsbeschluss, aber nichts desto trotz damit noch weniger nötig als bei anderen Unternehmen. Sollte ein solch großer Rahmen benötigt werden wäre eine außerordentliche Hauptversammlung die beste Lösung.

11. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der BioNTech SE und der BioNTech Discovery GmbH

Zustimmung

Begründung: Dient der Optimierung der der Steuerung innerhalb des Konzerns

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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