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Nürnberger Beteiligungs-AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.2024
Sprecher: Gerhard Jäger

Nürnberger Beteiligungs-AG
Ostendstr. 100
90334 Nürnberg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Es soll wieder eine unveränderte Dividende von € 3,50 je Stückaktie zur Auszahlung kommen. Die Ausschüttungsquote beträgt 81,5% des AG-Gewinns bzw. 94,2% des Konzernjahresgewinns. Nach den SdK-Richtlinien sollte an die Aktionäre regelmäßig eine Quote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet werden. Diese Quote wird in diesem Jahr deutlich übertroffen, da unerwartet hohe Schadensfälle in der Schadens-versicherung das diesjährige Konzernergebnis negativ beeinträchtigt haben. Im Hinblick auf die sehr solide Gesamtsituation des Unternehmens ist dieser Bilanzgewinnverwendungsvorschlag zu befürworten.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Dank einer vorausschauenden, aber flexiblen Konzernführung des Vorstandes ist das Unternehmen sehr solide aufgestellt. Es werden große Anstrengungen unternommen, den Konzern fit für die umfangreichen Herausforderungen der Zukunft zu machen. Bezogen auf die Entwicklung des Neugeschäfts und der Beitragseinnahmen war der Geschäftsverlauf 2023 des Konzerns zufriedenstellend. Trotz der Nichterreichung des ursprünglich prognostizierten Konzernjahresergeb-nisses aufgrund außergewöhnlich hoher Belastungen in der Sachversicherung kann eine Entlastung des Vorstandes befürwortet werden.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft hinsichtlich einer Ermächtigung für virtuelle Hauptversammlungen (§ 13 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft)

Ablehnung

Begründung: Die SdK hält die virtuelle Hauptversammlung für nicht gleichwertig mit einer Präsenz-HV. Auch einer Verlängerung der zeitlich begrenzten Ermächtigung zur Abhaltung einer virtuellen HV stimmen wir nur zu, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt werden: a)Vorliegen einer exogenen Krisen-Notsituation b)Die Tagesordnung muss auf notwendige Beschluss-vorschläge beschränkt bleiben c)Keine Ermächtigungslösung an den Vorstand, sondern eine Verankerung der virtuellen HV für Krisen-/Notsituationen. Da die Beschlussvorlage diese Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnen wir diesen Tagesordnungspunkt ab.

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung

Begründung: Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien läuft aus und soll erneuert werden. In den vergangenen Jahren wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht. Da der Vorstand in der Vergangenheit gewissenhaft und im Sinne von uns Aktionären mit Ermächtigungen der Hauptversammlung umgegangen ist, kann davon ausgegangen werden, dass dies auch in Zukunft mit der als Vorratsbeschluss gedachten neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sein wird.

7. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Dr. Wolf-Rüdiger Knocke,

Ablehnung

Begründung: Aus fachlichen Gründen steht einer Wiederwahl des bisherigen AR-Vorsitzenden Dr.Knocke nichts entgegen. Folgende besondere Umstände sprechen jedoch gegen seine Wiederwahl bis 2028: Mitte Februar 2024 hat Dr.Knocke aus gesundheitlichen Gründen sein bisheriges Mandat im Aufsichtsrat zum 14.5.24 niedergelegt. Da kurzfristig kein geeigneter Kandidat als Nachfolger gefunden werden konnte, hat sich Dr.Knocke bereit erklärt, weiterhin als AR-Mitglied bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 (also bis Mitte 2028) beschließt, zur Verfügung zu stehen. Der Aufsichtsrat braucht jedoch auf Dauer Mitglieder, die nicht gesundheitlich angeschlagen sind und die sich aus gesundheitlichen Gründen eigentlich zurückziehen wollen. Aufgrund dieser Situation wäre es deshalb ange-bracht, die Neuwahl nicht für weitere 4 Jahre zu beschließen, sondern auf 1 weiteres Jahr zu begrenzen. Dieses Jahr muss ausreichend sein, um einen geeigneten Nachfolger zu finden. Der Vorschlag zur Nachwahl von Dr.Knocke für weitere 4 Jahre ist deshalb abzulehnen.

8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: Die PricewaterhouseCoopers GmbH soll wieder zum Abschlussprüfer bestellt werden, Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Diese wurde bei der NÜRNERGER Beteilgungs-AG eingehalten. Einer erneuten Bestellung der PwC steht nichts entgegen.

9. Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht

Zustimmung

Begründung: Auch einer Bestellung der PwC als Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht steht nichts entgegen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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