Back

Delticom AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.07.2026
Sprecher: Josef Gemmeke

Delticom AG
Brühlstraße 11
30169 Hannover
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten (Konzern-)Lageberichts für die Delticom AG und den Delticom-Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Es sollen wie im Vorjahr 12 Cent je Aktie an Dividende gezahlt werden. Die Ausschüttungsquote beträgt 44% (43% im Vorjahr) und liegt in der Bandbreite von 40% bis 60%, die die SdK fordert. Damit haben die Aktionäre angemessen Anteil am Erfolg der Delticom. Die Sinnhaftigkeit der späten Zahltermins am 6. Oktober 2026 wird auf der Hauptversammlung hinterfragt.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: In einem sehr schwierigen Markt hat Delticom Umsatz 484 Mio. € (482 Mio.€ im Vorjahr) und Ergebnis 4,1 Mio. € (4,0 Mio. €) in etwa konstant gehalten. Die Eigenkapitalquote konnte von 22,0% auf 25,2% gesteigert werden.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll und Beratungsaufgaben erfüllt. Das zeit sein Bericht.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2026Der Aufsichtsrat, w

Zustimmung

Begründung: Der vorgeschlagene Wirtschaftsprüfer BDO ist qualifiziert, prüft erst im vierten Jahr und hat in 2025 weder Steuerberatung noch sonstige Dienstleistungen für Delticom erbracht.

6. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Herr Michael Thöne-Flöge

Ablehnung

Begründung: Herr Thöne-Flöge gehört dem Aufsichtsrat der Delticom ununterbrochen seit 2007 an. Damit überschreitet er die von der SdK geforderten Höchstdauer von 15 Jahren. Er ist wegen seiner langen Zugehörigkeit nicht mehr als unabhängig einzuordnen. Zudem ist er als Geschäftsführer aktiv und hat zusätzlich zur Delticom 3 weitere Mandate, davon eins als Vorsitzender.

7. Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 des Aktiengesetzes erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben und ist verständlich. Zudem ist das Prüfungsurteil des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen. Kritisiert wird allerdings, dass die für 2025 anfallende variable Vergütung und gewährten Aktienoptionen nicht gezeigt werden.

8. Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2026) sowie über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I/2026; Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: 850.000 der möglichen 925.000 Aktienoptionen sind für den Vorstand möglich. Davon wiederum dürfte, wie im Jahr 2025 für 2024, mehr als die Hälfte auf den CEO und Großaktionär Andreas Prüfer entfallen. Durch das Aktienoptionsprogramm werden die Minderheitsaktionäre verwässert und der Großaktionär bevorteilt. Auf der Hauptversammlung wird gefragt, warum es in diesem Fall keine virtuellen Aktien gibt und ob der Pool Binder/Prüfer bei diesem TOP Stimmrecht hat.

9. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Delticom AG als herrschender Gesellschaft und Organträger und der Delticom GmbH als beherrschter Gesellschaft und Organgesellschaft

Zustimmung

Begründung: Die volle Einbeziehung der neuen operativen Einheit Delticom GmbH ist alles in allem vorteilhaft.

10. Beschlussfassung über eine Änderung von § 6 Absatz 1 Satz 3 der Satzung betreffend die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Anhebung der Altersgrenze für Vorstände von 67 auf 70 Jahre.

11. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals I/2019 nebst entsprechender Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Es ist zu begrüßen, dass das bisher nicht benötigte bedingte Kapital I/2019 aufgehoben wird.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


Gerne können Sie uns jeder Zeit Ihre Stimmrechte kostenlos übertragen. Klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Button.

Stimmrechte übertragen