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ecotel communication ag

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.08.2026
Sprecher: Andreas Massek

ecotel communication ag
Prinzenallee 9-11
40549 Düsseldorf
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ecotel communication ag und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, der Lageberichte für die ecotel communication ag und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Aufgrund eines Sondereffektes wurde im Geschäftsjahr 2025 kein Jahresüberschuss erzielt. Daher kann die SdK die Beschlussvorlage zunächst befürworten. Der Vorstand sollte aber dennoch erklären, wieso das schuldenfreie Unternehmen zur Wahrung der Dividendenkontinuität und zwecks Zahlung eines Shareholder Returns an die Aktionäre dieses Jahr keine Dividende anbietet.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Jahresprognose für 2025 wurde hinsichtlich des Umsatzes erreicht, beim Jahresergebnis aufgrund eines Sondereffektes (Steuernachzahlung) aber verfehlt. Der Börsenkurs sank im Jahresverlauf. Für die Aktionäre war es ein schlechtes Geschäftsjahr. Vor dem Hintergrund, dass die Prognose für das laufende Jahr wieder einen Überschuss glaubhaft vorsieht, kann die SdK den Vorstand aber entlasten.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Ausweislich seines Berichtes hielt der AR sechs Sitzungen und vier Videokonferenzen ab, zuzüglich der Sitzungen des Prüfungs- und Nominierungsausschusses. Bis auf drei Nichtteilnahmen verschiedener Mitglieder tagten die Gremien vollzählig. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten und der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: RSM Ebner Stolz prüft seit 2018 und wurde für 2025 mit 259.000 Euro honoriert. Davon entfielen 11.000 Euro auf Steuerberatungs- und sonstige Leistungen. Zwar lehnt die SdK Beratungsleistungen durch Abschlussprüfer generell ab, kann aber die hier angefallene geringe Summe noch tolerieren.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer formell nach den Vorgaben von §162 AktG testiert. Die inhaltlichen Angaben sind nachvollziehbar.

TOP 7 Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats der Gesellschaft und die entsprechende Änderung von § 7 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft sowie über die Änderung von § 9 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft (Sitzungen des Aufsichtsrats)

Zustimmung

Begründung: Die Beschlussvorlage, den Aufsichtsrat auf fünf Mitglieder zu beschränken, kann die SdK unterstützen. Fünf Mitglieder sind der Größe und Struktur des Unternehmens angemessen. Auch der Passus in der Satzung, dass der AR Sitzungen abhält wenn es erforderlich oder angezeigt ist, wird vor dem Hintergrund des Wechsels in den Freiverkehr befürwortet.

TOP 8 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 8 a) Herrn Uwe Nickl

Zustimmung

Begründung: Herr Nickl ist AR-Mitglied seit 2021 und wurde für seine Tätigkeit bisher von der SdK entlastet. Vor diesem Hintergrund kann einer erneuten Wahl zugestimmt werden.

TOP 8 b) Herrn Dr. Thorsten Reinhard

Ablehnung

Begründung: Herr Dr. Reinhard ist bereits seit 2006 Mitglied des Ecotel-Aufsichtsrates. Darüber hinaus bestehen über sein Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit der Ecotel AG. Die SdK lehnt für Aufsichtsräte eine ununterbrochene Mitgliedschaft in Aufsichtsräten von mehr als fünfzehn Jahren ab und sieht auch Geschäftsbeziehungen von einem Aufsichtsrat mit dem zu beaufsichtigen Unternehmen kritisch. Aus diesen Gründen wird die Beschlussvorlage abgelehnt.

TOP 8 c) Herrn Mirko Mach

Ablehnung

Begründung: Herr Mach ist bereits seit 2007 Mitglied des Ecotel-Aufsichtsrates. Darüber hinaus bestehen über sein Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit der Ecotel AG. Die SdK lehnt für Aufsichtsräte eine ununterbrochene Mitgliedschaft in Aufsichtsräten von mehr als fünfzehn Jahren ab und sieht auch Geschäftsbeziehungen von einem Aufsichtsrat mit dem zu beaufsichtigen Unternehmen kritisch. Aus diesen Gründen wird die Beschlussvorlage abgelehnt.

TOP 8 d) Herrn Jens Müller

Zustimmung

Begründung: Herr Müller ist AR-Mitglied seit 2024 und wurde für seine Tätigkeit bisher von der SdK entlastet. Vor diesem Hintergrund kann einer erneuten Wahl zugestimmt werden.

TOP 8 e) Herrn Dr. Andreas Bahr

Zustimmung

Begründung: Der Kandidat Herr Dr. Bahr entspricht hinsichtlich seiner Ausbildung (Rechnungswesen) und beruflichen Werdegangs (u.a. Telekommunikationsbranche) den Anforderungen. Die zeitliche Verfügbarkeit sollte bei zwei weiteren AR-Mandaten gegeben sein.

TOP 9 Beschlussfassung über Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2026 und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Die Beschlussfassung sieht die Ermächtigung vor, das Grundkapital um bis zu 50% zu erhöhen. Die SdK geht maximal Ermächtigungen bis zu 25% mit, um mögliche zu starke Verwässerungseffekte des Aktienbestandes zu vermeiden.

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft (Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien)

Zustimmung

Begründung: Das eWpG (elektronisches Wertpapiergesetz) ermöglicht die Ausgabe von elektronischen Wertpapieren und fördert die Digitalisierung des Kapitalmarktes.

TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (Zusammensetzung des Vorstands)

Zustimmung

Begründung: Es wird beantragt, in besonderen oder außergewöhnlichen Situationen nur einen Vorstand zu bestellen. Hinsichtlich der Größe der Gesellschaft kann dieser Flexibilisierung der Satzung zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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