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Deutsche Lufthansa AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.05.2026
Sprecher: Christian Retkowski

Deutsche Lufthansa AG
Von-Gablenz-Straße 2-6
50679 Köln
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Deutsche Lufthansa AG schlägt für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende in Höhe von 0,33 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Dies entspricht einer Erhöhung der Dividende um 3 Eurocent, bzw. um 10%. Bei einem Ergebnis je Aktie von 1,12 € bedeutet dies eine Ausschüttungsquote von 29,5%. Die SdK fordert generell eine Ausschüttungsquote - gemessen am Konzernjahresergebnis - von 40 bis 60%. Dennoch wird die SdK dem Dividendenvorschlag zustimmen, da die Lufthansa AG weiterhin vor großen Herausforderungen steht (u.a. Kriege, Ölkrise, Wettbewerbsdruck, Streiks, Verschuldungsgrad).

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Dem Vorstand gebührt aus Sicht der SdK Entlastung. Der TSR war im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr positiv. Der Aktienkurs stieg in 2025 um 36%, die Dividende wurde um 10% auf 33 Eurocent erhöht. Auch die wesentlichen Finanzkennzahlen (Umsatz, EBITDA, EBIT, CashFlow, Fluggäste und Frachtzahlen) konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 verbessert werden.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nach Angaben des Aufsichtsratsberichts wahrgenommen. In vier ordentlichen Sitzungen wurden die wesentlichen Themen erörtert. Die Teilnahmequote lag mit 99,3% auf recht hohem Niveau. Sicherlich zu hinterfragen ist, ob in den aktuellen volatilen Zeiten mit vielen geopolitischen Krisen lediglich 4 Sitzungen innerhalb von 12 Monaten ausreichend sind, um die Komplexität der Gesamtlage überblicken zu können.

5. Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht scheint formal den Anforderungen nach § 162 AktG zu entsprechen und kann daher aus Sicht der SdK im Hinblick auf die Einhaltung der Formalien und der Transparenz zugestimmt werden. Dies bestätigt auch der Abschlussprüfer. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die SdK der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems an sich zustimmt.

6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern


Keine Abstimmung erforderlich


6. a) Herrn Karl Gernandt

Zustimmung

Begründung: Der Wiederwahl von Herrn Karl Gernandt kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Herr Gernandt ist seit 2023 Mitglied des Aufsichtsrates der Deutsche Lufthansa AG und ist fachlich absolut geeignet, einen Mehrwert für den Aufsichtsrat darzustellen. Zudem hat er neben dem Mandat bei der Lufthansa AG diverse Konzernmandate im Rahmen seiner Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsrats Kühne Holding AG inne. Herr Gernandt ist damit aber nicht overboarded und scheint somit formal über die zeitlichen Ressourcen zu verfügen, um das Aufsichtsratsamt bei der Deutsche Lufthansa AG adäquat ausführen zu können.

6. b) Herrn Wolfgang Nickl

Zustimmung

Begründung: Die SdK wird der Wahl von Herrn Wolfgang Nickl, Finanzvorstand der Bayer AG, unterstützen. Herr Nickl scheint fachlich absolut geeignet zu sein, einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der Deutsche Lufthansa AG zu erbringen. Zudem hält Herr Nickl neben einem Mandat bei der Gebr. Knauf KG nur weitere Konzernmandate der Bayer AG inne, so dass formal Herr Nickl nicht overboarded ist und damit über die zeitlichen Ressourcen verfügen sollte, um das Mandat bei der Deutsche Lufthansa AG gewissenhaft ausführen zu können.

6. c) Herrn Dr. Johannes Teyssen

Zustimmung

Begründung: Auch die Wahl von Herrn Dr. Johannes Teyssen in den Aufsichtsrat der Deutsche Lufthansa AG wird die SdK unterstützen. Herr Dr. Teyssen verfügt über die notwendige fachliche Expertise, um einen Mehrwert für den Aufsichtsrat bei Deutsche Lufthansa AG zu erbringen. Zudem ist er nicht overboarded und verfügt demnach formal über die notwendigen zeitlichen Ressourcen, um das Amt hier im Aufsichtsrat der Deutsche Lufthansa AG adäquat ausführen zu können.

7. Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals A, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals A mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: In TOP 7 soll das Genehmigte Kapital A aus 2024 aufgehoben werden und durch ein neues Genehmigtes Kapital A 2026 gegen Bar- oder Sacheinlage ersetzt werden. Diesem Kapitalvorratsbeschluss kann die SdK nicht zustimmen, da es mit bis zu 30% ein zu großes Volumen erreicht. Die SdK stimmt Kapitalvorratsbeschlüssen mit Einräumung des Bezugsrechts nur bis zu 25% des Grundkapitals zu. Darüber hinaus gehende Größenordnungen sollen der Hauptversammlung bei einem konkreten Anlass zur Abstimmung vorgelegt werden.

8. Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Aufhebung des in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelten bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: In TOP 8 soll das bestehende Bedingte Kapital aufgehoben und durch ein neues Bedingtes Kapital ersetzt werden. Der hier vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss erstreckt sich auf bis zu 10% des Grundkapitals. Aufgrund der Ausgestaltung im Hinblick auf die Maximalgrenze der Grundkapitalerhöhung kann die SdK diesem Kapitalvorratsbeschluss zustimmen, um die notwendige Flexibilität bei den Finanzierungsinstrumenten bei der Deutsche Lufthansa AG in den aktuellen volatilen und krisenhaften Zeiten aufrechtzuerhalten.

9.a) Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie

Ablehnung

Begründung: Die damals bei Wirecard festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - weiterhin nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. damaligen Wambach-Report gestützt. Einmalig dürfte weiterhin die Inszenierung als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein Bekenntnis EY’s zu ihrer Verantwortung sowie ein Nachweis darüber, dass EY aus dem Wirecard-Skandal seine Lehren gezogen und Prozesse angepasst hat (lessons learned), sind sicherlich nicht ausreichend, wären aber ein erster Schritt. Im Übrigen wird auf die Begründung im Vorjahr zu diesem Tagesordnungspunkt Bezug genommen.

9. b) Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Ablehnung

Begründung: Siehe Begründung TOP 9a.)

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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