1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,30 Euro je Stamm- und 4,32 Euro je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 37 %. Die ist zwar unter der Forderung der SdK einer Mindestausschüttung von 40 %, jedoch im Kontext der aktuellen Situation auf den Automobilmärkten (Transformationsphase zur E-Mobilität) und der politischen Situation (Zollpolitik) absolut ausreichend.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.
Zustimmung
Begründung: Umsatz und Ergebnis sind zwar in 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen, was vor allem auf das schwierige makroökonomische Umfeld zurückzuführen ist, teilweise wohl aber auch auf eine aktuell nicht funktionierende Strategie in China. Unter den Premium-Herstellern hat sich BMW aber hervorragend geschlagen, und die Marktpositionen behaupten bzw. teilweise auch ausbauen können. Das Umfeld erscheint jedoch extrem schwierig, da sich die Rahmenbedingungen teilweise schlagartig ändern, so dass man als Unternehmen kaum schnell genug reagieren kann. Da keine Verfehlungen oder Umstände bekannt sind, die gegen eine Entlastung sprechen, kann diese erteilt werden.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Dr. Norbert Reithofer (Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.2 Dr. Martin Kimmich (stellv. Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.3 Stefan Quandt (stellv. Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.4 Stefan Schmid (stellv. Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.5 Dr. Kurt Bock (stellv. Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.6 Christiane Benner (bis 15. Mai 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.7 Ulrich Bauer (seit 15. Mai 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.8 Dr. Marc Bitzer
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.9 Bernhard Ebner (bis 15. Mai 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.10 Rachel Empey
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.11 Dr. Heinrich Hiesinger
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.12 Johann Horn (bis 15. Mai 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.13 Dr. h.c. Susanne Klatten
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.14 Jens Köhler
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.15 Gerhard Kurz (bis 31. Oktober 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.16 André Mandl
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.17 Dr. Dominique Mohabeer
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.18 Dr. Michael Nikolaides (seit 1. November 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.19 Horst Ott (seit 15. Mai 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.20 Anke Schäferkordt
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.21 Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.22 Dr. Vishal Sikka
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.23 Sibylle Wankel
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
4.24 Prof. Dr. Johanna Wenckebach (seit 15. Mai 2024)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt fünf Plenumssitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr ausführlich gestaltet und es gibt keine Bedenken gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zustimmung
Begründung: Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll erneut für 2025 als Abschlussprüfer und Nachhaltigkeitsprüfer bestellt werden. PwC gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die einer erneuten Bestellung widersprechen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Herrn Dr. Marc Bitzer
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Bitzer bringt die nötigen Qualifikationen mit und hat auch einen tiefen US-Bezug, so dass er eine gute Wahl für den Aufsichtsrat der BMW AG sein dürfte. Seiner Wahl kann zugestimmt werden.
6.2 Frau Rachel Empey,
Zustimmung
Begründung: Frau Empey hat umfangreiche Erfahrung als CFO großer Unternehmen und konnte bereits Erfahrung als Aufsichtsrätin der BMW AG sammeln. Es spricht nichts gegen ihre erneute Wahl.
6.3 Herrn Dr. Nicolas Peter
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Peter ist ehemaliger Finanzvorstand der BMW AG und konnte bereits in anderen Unternehmen Erfahrung als Aufsichtsrat sammeln. Nach Einhaltung der Cooling-Off Periode soll er nun in den Aufsichtsrat der BMW AG einziehen. Diesem Vorhaben steht aus unserer Sicht nichts entgegen, da er sowohl die nötige Kompetenz, Erfahrung als auch das nötige Zeitbudget mitbringt.
6.4 Frau Anke Schäferkordt
Zustimmung
Begründung: Frau Schäferkordt blickt auf eine erfolgreiche Karriere als operative Führungskraft zurück und konnte bereits als Aufsichtsrätin umfangreiche Erfahrungen sammeln. Es spricht nichts gegen ihre Wahl.
6.5 Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
Zustimmung
Begründung: Prof. Dr. Dr. h.c. Schmidt verfügt über ein breites Netzwerk in die Wissenschaft und in die Politik und stellt eine sehr gute Ergänzung zu den anderen Aufsichtsräten dar. Es spricht nichts gegen seine Wahl.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts.
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist transparent und klar formuliert. Es ist nicht erkennbar, dass vom Vergütungssystem abgewichen worden wäre. Die rein redaktionelle Zustimmung kann erteilt werden.
8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands ab dem Geschäftsjahr 2025.
Ablehnung
Begründung: Das Vergütungssystem ist insgesamt sehr detailliert und daher sehr komplex, aber noch nachvollziehbar. Die Zielvergütungen und die Aufteilung zwischen Grundgehalt und variabler Vergütung erscheinen angemessen. Eine Zustimmung scheitert an der Höhe der Beiträge zur Altersvorsorge, die mit 7% - 12% deutlich die Höchstgrenze der SdK überschreitet.
9. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Ablehnung
Begründung: Die Grundvergütung von 200.000 Euro im Jahr für ein Aufsichtsratsmitglied ist noch angemessen in Hinblick auf die Größe des Unternehmens. Fragwürdig erscheint jedoch, wieso der Vorsitzende das dreifache, und die Ausschussvorsitzenden mindestens das doppelte eines einfachen Mitglieds erhalten sollen, unabhängig von der Anzahl der Ausschusssitzungen. Hier erscheint es angebrachter, die Ausschussmitglieder anhand eines separaten Sitzungsgeldes zu vergüten.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen und entsprechende Satzungsänderung.
Ablehnung
Begründung: Die SdK hält die hybride HV als Ideallösung. Eine pauschale Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen HV ohne konkreten Anlass (Pandemie etc.) ist aus Sicht der SdK nicht zustimmungsfähig, da eine virtuelle HV keine offene Diskussion zwischen Aktionären und Vorstand zulässt und auch kein Austausch zwischen den Aktionären möglich ist.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Einziehung und der Kapitalherabsetzung, sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts.
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag kann zugestimmt werden. Die Gesellschaft verfügt über eine solide Bilanz und beteiligt die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg. Der Aktienrückkauf ermöglich es dem Unternehmen, den Aktionären Kapital zurückzugeben und kann den Aktienkurs in schwierigen Zeiten stabilisieren. Bisher hat das Unternehmen von entsprechenden Kapitalbeschlüssen immer sehr zurückhaltend gebrauch gemacht.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich