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KWS SAAT SE & Co. KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.12.2024
Sprecher: Josef Gemmeke

KWS SAAT SE & Co. KGaA
Grimsehlstr. 31
37574 Einbeck
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (Jahresabschluss) und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2024, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA zum 30. Juni 2024

Zustimmung

Begründung: Der Abschlussprüfer und der Aufsichtsrat haben den Abschluss bereits geprüft und gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die gegen die Feststellung des Abschlusses durch die Hauptversammlung sprechen.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: KWS Saat hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und 2023/24 war das erfolgreichste Jahr in der Geschichte. Die Dividende soll von 0,90 € auf 1,00 € angehoben werden. Damit steigt die Ausschüttungsquote von 23,4% auf 25,3%. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von 40% bis 60%. Davon ist KWS Saat trotz der hohen F&E Quote von 19% zu weit entfernt.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Unternehmen erfolgreich auf den langfristigen, profitablen Kurs geführt - auch im vergangenen Rekordjahr.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Das zeigt u.a. sein Bericht.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

Ablehnung

Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht die Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Dies ist nach Einschätzung der SdK im Fall Wirecard und der darauffolgenden Aufarbeitung der Vorgänge deutlich geworden. Schon seit 2008 gab es den Verdacht der Geldwäsche und der unrichtigen Bilanzierung. EY hat trotz einschlägiger Medienberichterstattung und Auffälligkeiten sämtlichen Jahres- und Konzernabschlüsse der Wirecard im Zeitraum 2009 bis 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt. Die SdK ist schockiert über das an den Tag gelegte Prüfungsverständnis von EY. Da bislang, auch auf Nachfrage der SdK, keine Klarstellung von Seiten EY zu deren Prüfungspraxis erfolgte, kann aus Sicht der SdK kein weiteres Prüfungsmandat mehr an EY vergeben werden, solange EY nicht grundlegende Änderungen in Bezug auf die Prüfungspraxis zusagt.

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Herr Duenbostel ist qualifiziert den AR Vorsitz zu übernehmen. Allerdings hat er recht viele Mandate, allerdings nicht zuviele. Die SdK fordert, dass ein Berufsaufsichtsrat höchsten 5 Mandate hat. Vorsitze zählen dabei doppelt.

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 12 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die Anhebung der Vergütung von 60T€ auf 80T€ erscheint angemessen. Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und enthält alle wesentlichen Inhalte nach § 162 AktG. Somit erfolgt die Zustimmung seitens der SdK.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und enthält alle wesentlichen Inhalte nach § 162 AktG. Somit erfolgt die Zustimmung seitens der SdK.

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Es geht um eine Anpassung der Satzung an eine Gesetzesänderung.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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