TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Aufgrund von Effekten aus latenten Steuern ist die Ausschüttungsquote von 25.75% geringer als die angestrebte Quote von 30%. Die SdK stimmt der Verwendung des Bilanzgewinnes zu, da die Dividende von 0.15 auf 0.17 EUR pro Aktie erhöht wird. Die Deutz AG befindet sich in einem Transformationsprozess. Das Segment Green muss ausgebaut und profitabel gemacht werden, damit dies zukünftig die tragende Säule des Geschäftes werden kann. Hier sind hohe F&E Investitionen in den kommenden Jahren notwendig. Die SdK ist der Meinung, dass die Erhöhung der Ausschüttung auf 0.17 Euro je Aktie ausreichend ist. Anstatt die Ausschüttung noch weiter zu erhöhen, sollte besser zielgerichtet in alternative Antriebe investiert werden. Dies wird mit Investitionen i.H.v. 100 Mio. Euro bis 2025 auch getan.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Es ist ein Rekordergebnis bei Umsatz und EBIT erzielt worden. Das bereinigte Ergebnis wuchs um knapp 35% auf 120,4 Mio. €, die Marge legte um 1,1 Prozentpunkte auf 5,7 % zu. Damit wurde das obere Ende der zuletzt im November konkretisierten Ergebnisprognose erreicht. Trotz guter operativer Entwicklung müssen wir die Entlastung ablehnen, da eine virtuelle HV durchgeführt wird. Wir lehnen die Durchführung virtueller Hauptversammlungen kategorisch ab. Ein Diskurs unter allen Stakeholdern wird hier erschwert und die Aktienkultur wird dadurch nicht gefördert.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Trotzdem müssen wir die Entlastung ablehnen, da eine virtuelle HV durchgeführt wird. Wir lehnen die Durchführung virtueller Hauptversammlungen kategorisch ab. Ein Diskurs unter allen Stakeholdern wird hier erschwert und die Aktienkultur wird dadurch nicht gefördert.
TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Prüfungsausschuss hat auf Basis der Ergebnisse eines Ausschreibungsprozesses, welchem ein Scoring-Modell zugrunde liegt, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgewählt und schlägt diesen Abschlussprüfer zur Bestellung vor. Die SdK stimmt zu.
TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung von Ziffer 9 Abs. 2 und 5 der Satzung betreffend die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Den Satzungsänderungen in Ziffer 9 Abs 2 und 5 wird zugestimmt, da hierdurch eine Flexibilisierung in der Anpassung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ermöglicht wird. Auch wird ein fließender Übergang der Mandatsarbeit im Aufsichtsrat eröffnet.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung von Ziffer 16 Abs. 1 der Satzung betreffend den Ort der Hauptversammlung
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung flexibilisiert den Ort der Durchführung der Hauptversammlung. Da die Satzungsänderung weder Regelungen für eine virtuelle noch eine hybride Durchführung der Hauptversammlung enthält, wird der Satzungsänderung seitens der SdK zugestimmt.
TOP 8 Beschlussfassung über eine Änderung von Ziffer 17 der Satzung betreffend die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Satzung stellt eine Anpassung an gültiges Recht dar. Der Änderung wird somit zugestimmt.
TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den formalen Anforderungern und ist transparent und nachvollziehbar.
TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die Kritikpunkte der SdK an dem Vergütungssystem bleiben bestehen, da hieran nichts geändert worden ist: Zum einen fordert die SdK, dass mindestens 70% der variablen Vergütungskomponenten mehrjähriger Natur sind. Bei der Deutz AG sind es jedoch leidglich rund 55%. Zum anderen sind Altersvorsorgeleistungen aus Sicht der SdK nicht notwendig, da bei diesen Gehältern eine eigenständige Altersvorsorge durchaus im Bereich des Möglichen liegen sollte. Auch virtuelle Performance Shares sowie Sondervergütungsregelungen, die eine Willkür darstellen, sieht die SdK weiterhin kritisch.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich