1. Vorlage des festgestellten Jahres- und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/25
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Das berichtete IFRS-Konzernergebnis je Aktie betrug im Berichtsjahr 12,34 Euro je Aktie. Das aussagekräftigere operative Ergebnis je Aktie lag demgegenüber bei lediglich 5,97 Euro je Aktie, was, wie üblich, deutlich vom berichteten IFRS-Konzernergebnis abweicht. Der Beschlussvorschlag sieht für das Berichtsjahr auf dieser Basis die Ausschüttung einer erneut, dieses Mal von 1,50 Euro je Aktie auf 1,60 Euro je Aktie erhöhten Dividende vor, was eine Ausschüttungsquote von ca. 27% des operativen Ergebnisses darstellt. Dieses liegt deutlich unter den von der SdK üblicherweise geforderten 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Zur Innenfinanzierung weiteren Wachstums und zur Vermeidung einer sonst evtl. notwendigen Kapitalerhöhung trägt die SdK den Beschlussvorschlag nichtsdestotrotz mit.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Wie bereits mit Blick auf das vorangegangene Geschäftsjahr festgestellt, hat der Vorstand den Technologiekonzern Aurubis in den vergangenen Jahren aus Sicht der SdK unter sehr herausfordernden Umfeldbedingungen operativ/strategisch gut aufgestellt und die strategisch wichtigen Investitionsprojekte zur "Stärkung des Kerngeschäfts" sowie für "Wachstum im Recycling" auch im Berichtsjahr weiter vorangetrieben. Vorgesehen ist nach wie vor, dass die noch geplanten Investitionen ohne Kapitalerhöhung aus dem Cashflow resp. aus Fremdkapital finanziert werden können. Die beiden zentralen Konzernsteuerungsgrößen, das operative EBT sowie der operative ROCE, lagen im Langfristvergleich im Berichtsjahr auf einem niedrigen, aber auskömmlichen Niveau. Das Geschäftsmodell ist aus Sicht der SdK intakt, die Bilanzrelationen sind solide, der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist weiterhin ordentlich. Sehr erfreulich entwickelte sich im Berichtsjahr der für die Aktionäre wichtige TSR (Total Shareholder Return), der sich aufgrund einer erfreulichen Kursentwicklung der Aurubis-Aktie signifikant verbesserte.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seines wie stets ausführlichen Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in fünf Plenums- sowie diversen Ausschusssitzungen bei insgesamt hoher Sitzungsteilnahme der entsprechenden Mitglieder seiner Kontrollpflicht verantwortlich gerecht geworden. Neben der Unternehmensstrategie und den für deren Umsetzung relevanten Investitionsprojekten sowie der Mittelfristplanung spielten dabei auch Vorstandsangelegenheiten (u.a. Verlängerung der Vorstandsbestellung von Frau Hofkens, Vergütungsfragen) eine wichtige Rolle.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2025/26 sowie des Geschäftsjahrs 2026/27 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027
Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Wiederwahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen seitens der SdK keine Bedenken.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen seitens der SdK keine Einwände.
7. Beschlussfassung über die Vergütung für Mitglieder des Prüfungsausschusses und Innovations-/Investitionsausschusses und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Mit der Vergütungsanhebung für die Ausschusstätigkeit im Innovations-/Investitionsausschuss sowie im Prüfungsausschuss wird nach Auffassung der SdK der gegenüber der Vergangenheit höheren Arbeitsbelastung sowie der höheren Bedeutung beider Ausschüsse in Gegenwart und Zukunft Rechnung getragen.
8. Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Bedenken.
9. Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre
Zustimmung
Begründung: Angesichts einer aus Sicht der SdK insgesamt betrachtet angemessenen Ausschüttung ist gegen einen additiven Aktienrückkauf nichts einzuwenden. Zudem wird der Beschluss für die Verwendung der bereits in 2021 zurückgekauften knapp 1,3 Mio. Aktien (2,89% des Grundkapitals) benötigt.
10. Satzungsermächtigung für virtuelle Hauptversammlung
Ablehnung
Begründung: Nach Auffassung der SdK ist das Instrument der virtuellen Hauptversammlung in seiner derzeitigen Ausgestaltungsmöglichkeit aufgrund von möglichen Einschränkungen der Rechtsposition der Aktionäre (Anfechtungsausschluss bei technischen Störungen, Einschränkung des Fragerechts der Aktionäre) sowie von Einschränkungen in der Interaktion der Aktionäre während der Hauptversammlung aktionärsfeindlich und damit allerhöchstens in Notsituationen wie etwa in der Corona-Pandemie zu nutzen. Hinsichtlich des Beschlussvorschlags sei zudem angemerkt, dass hiermit die Entscheidung über das jeweils gewählte Hauptversammlungsformat weiterhin alleine in das Ermessen des vom Aufsichtsrat bestellten Vorstands gestellt wird. Der von den Aktionären gewählte Aufsichtsrat bleibt hierbei ohne Not außen vor. Dieses stellt aus Sicht der SdK daher ein zusätzliches und unnötiges Demokratie- und Legitimationsdefizit dar. Die SdK hält mit Blick auf derartig ausgestaltbare virtuelle Hauptversammlungen (§ 13 Abs. 3 der Satzung) neben der traditionellen Präsenzveranstaltung auch die Nutzung hybrider Veranstaltungsformen für angemessener im Sinne einer funktionierenden Aktionärsdemokratie.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich