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MEDION AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.11.2024
Sprecher: Markus Neumann

MEDION AG
Am Zehnthof 77
45307 Essen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MEDION AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/2024, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b HGB des Vorstands der MEDION AG für das Geschäftsjahr 2023/2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Trotz teilweiser Prognoseverfehlung konnte der Vorstand unter nach wie vor herausfordernden Umfeldbedingungen im Berichtsjahr ein respektables Ergebnis für 2023/2024 erzielen. Das Geschäftsmodell ist intakt, die Bilanzrelationen sind solide.

TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion im Berichtsjahr u.a. in vier Plenumssitzungen verantwortlich nachgekommen.

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

TOP 5 Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.

TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Ablehnung

Begründung: Die SdK stimmt, abseits von Bewertungsfragen, der Enteignung von Minderheitsaktionären in keinem Fall zu, da die SdK diesen schwersten Eingriff in die Aktionärsstellung für nicht kompatibel mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland erachtet. Das Privateigentum gilt es unter allen Umständen zu schützen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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