TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Hinsichtlich eines Shareholder Return für den Streubesitz war die Tätigkeit des Vorstandes in den letzten Jahren von Erfolglosigkeit geprägt. Seit 2021 fand ein kontinuierlicher Rückgang der Börsennotierung statt. Mit einer ACME42 GmbH mit dem Hauptaktionär und Vorstand Bollenbeck sollen jetzt mittels eines Squeeze Out die Restaktionäre zu einem Billigstpreis abgefunden werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Es entstand in den letzten Jahren der Eindruck, dass bei der Invision AG Vorstand und Aufsichtsrat eine Einheit bilden. Anders ist das vom AR geduldete geradezu feindlich anmutende Verhalten des Vorstandes gegenüber Kleinaktionären nicht zu erklären.
TOP 4 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4.1 Herrn Matthias Schroer
Ablehnung
Begründung: Von einer Interessensvertretung des AR auch gegenüber den Restaktionären konnte in der Vergangenheit keine Rede sein. Die Unterlagen für die diesjährige HV konnten nur postalisch in Papierform angefordert werden, ein Bericht des Abschlussprüfers wurde nicht beigefügt.
TOP 4.2 Herrn Prof. Dr. Wilhelm Mülder
Ablehnung
Begründung: Wie TOP4.1. Herr Mülder ist überdies seit 2002 im Amt. Die SdK plädiert für eine maximale Amtszeit von 15 Jahren.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Die MSW GmbH soll wieder, wie im Vorjahr, als Abschlussprüfer mandatiert werden. Da der Bericht des AP in den von der Invision AG auf Anforderung zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlt und auch sonst über ein etwaiges Auswahlverfahren, Honorare etc. keine Informationen vorliegen, muss die Beschlussvorlage abgelehnt werden.
TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der InVision Aktiengesellschaft auf die Acme 42 GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out)
Ablehnung
Begründung: Beschlussvorlagen zu einem Squeeze Out werden von der SdK in jedem Fall abgelehnt. Sie beinhalten den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führen zur zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Das Bewertungsgutachten und der Prüfbericht sind kritisch zu hinterfragen. Ein Gerichtsverfahren ist u.U. sinnvoll.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich