TOP 1 Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der Erlebnis Akademie AG zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Angesichts eines auf 1,1 (Vj. 0,7) Mio. Euro gestiegenen Verlusts wäre, auch angesichts der schwer einschätzbaren Perspektiven und von Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten von 29 Mio. Euro, eine (aufgrund Bilanzgewinns theoretisch mögliche) Dividendenausschüttung nicht nachvollziehbar.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Strategie wird augenscheinlich regelmäßig sachgerecht an die Marktentwicklungen angepasst. Nachdem in der Vor-Corona-Zeit der Fokus auf Neueröffnungen weiterer Standorte lag, wurden im Zuge der gebremsten Nachfrage und der Kostensteigerungen entsprechende Planungen auf Eis gelegt. Nunmehr, bei wieder aussichtsreicherer Marktlage, werden kostensparend (auch mit bloßer Konzeptionierung) wieder entsprechende Investitionen geplant. Die Vorstandsarbeit erscheint einwandfrei.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Strategie des Unternehmens erscheint plausibel, die Zusammenarbeit mit dem Vorstand einwandfrei.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert, um eine "gegenseitige Gewöhnung" zu vermeiden,, den Wechsel der WPG zumindest alle 10 Jahre. Norbert Power-Feitz WP prüft die Abschlüsse seit mindestens dem GJ 2014, weshalb ein Wechsel angezeigt ist.
TOP 6 Wahl des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Die SdK hält folgende Vorschläge für problematisch:
Prof. E. Wühr/ Staudinger: Prof. Wühr ist Vorstand des Verlags Systemische Medizin, A. Staudinger AR dieses Verlags-Unternehmens
F. Renner: Dieser hat 7 (weitere) AR-Mandate inne, davon 1x Vorsitz. Damit besteht die Gefahr eines "Overboarding".
Ersatzmitglied: M. Wühr: Zwischen ihm und dem AR-V. dürfte ein bestehen. Ein Nachrücken ist nicht personengebunden, womit evtl. dann zwei Verwandte dem AR angehören könnten.
Im Sinne einer Gewährleistung der Unabhängigkeit der AR-Mitglieder und der Vertretung der Interessen aller Aktionäre sehen wir die Konstellation (Verlag 2x im AR, Familie Wühr evtl. 2x im AR) kritisch.
Da offenbar En-Bloc-Abstimmung vorgesehen ist, erfolgt Ablehnung. Im Falle einer Einzelabstimmung erfolgt Ablehnung von A. Staudinger, F. Renner und M. Wühr, ansonsten Zustimmung.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich