TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: 49.73% des Bilanzgewinnes wird in Form einer Dividende i.H.v. 0.40 Euro pro Aktie ausgeschüttet. Die Ausschüttungsquote ist, auch angesichts des in 2023 erzielten, äußerst positiven Konzernergebnisses, angemessen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die AIXTRON SE hat gegenüber 2022 ein Umsatzplus von 36% und eine Ergebnissteigerung von 69% erzielt. Die Hauptversammlung wird in Präsenz durchgeführt. Die Aktionärsrechte sowie Redefreiheit werden nicht beschränkt. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Alle AR-Mitglieder nahmen regelmäßig an den AR-und Ausschusssitzungen teil. Im Geschäftsbericht 2023 wird ausführlich über die Arbeit des AR sowie die Arbeit in den Ausschüssen berichtet. Die Hauptversammlung wird in Präsens durchgeführt und die Aktionärsrechte sowie Redefreiheit nicht beschränkt. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Vergütung der Vorstände besteht aus einem ausgewogenen Mix aus Grundvergütung, Short-Term und Long-Term Incentives. Regelungen im Falle von Compliance-Verstößen (Claw-back) und eine Maximalvergütung sind ebenfalls Bestandteil. Die Vergütung des Vorstandes ist angemessen.
TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6 a) Herrn Frits van Hout
Zustimmung
Begründung: Der Wahlvorschlag aller Mitglieder des Aufsichtsrates basiert auf einem Kompetenzprofil des zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung amtierenden Aufsichtsrats ("Qualifikationsmatrix"). Das Kompetenzprofil ist ausgewogen und entspricht den Anforderungen. Die SdK stimmt der Wahl von Herrn Frits van Hout zu.
TOP 6 b) Frau Prof. Dr. Anna Weber
Zustimmung
Begründung: Der Wahlvorschlag aller Mitglieder des Aufsichtsrates basiert auf einem Kompetenzprofil des zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung amtierenden Aufsichtsrats ("Qualifikationsmatrix"). Das Kompetenzprofil ist ausgewogen und entspricht den Anforderungen. Die SdK stimmt der Wahl von Frau Prof. Dr. Anna Weber zu.
TOP 6 c) Frau Karen Florschütz
Zustimmung
Begründung: Der Wahlvorschlag aller Mitglieder des Aufsichtsrates basiert auf einem Kompetenzprofil des zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung amtierenden Aufsichtsrats ("Qualifikationsmatrix"). Das Kompetenzprofil ist ausgewogen und entspricht den Anforderungen. Die SdK stimmt der Wahl von Frau Karen Florschütz zu.
TOP 6 d) Herrn Alexander Everke
Zustimmung
Begründung: Der Wahlvorschlag aller Mitglieder des Aufsichtsrates basiert auf einem Kompetenzprofil des zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung amtierenden Aufsichtsrats ("Qualifikationsmatrix"). Das Kompetenzprofil ist ausgewogen und entspricht den Anforderungen. Die SdK stimmt der Wahl von Herrn Alexander Everke zu.
TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Neufassung von § 17 der Satzung sowie Billigung des insoweit angepassten Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: In der Neufassung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat wird die Arbeit in Ausschüssen zusätzlich entlohnt, insbesonders die Mitarbeit im Prüfungsausschuß. Die Vergütung ist angemessen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 87a Abs. 2, § 120a Abs. 1 AktG erstellten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Die Bestandteile des Vergütungssystems sowie die Zusammensetzung (10% fest, 90% variabel) sind angemessen. Die Maximalvergütung des Vorstands wird auf EUR 8,5 Mio. bei zwei Vorständen und EUR 12,5 Mio. bei drei oder mehr Vorständen angepasst (vorher: EUR 6,5 Mio. bei zwei Vorständen bzw.
EUR 10 Mio. bei drei oder mehr Vorständen). Damit wird dem Faktor Inflation Rechnung
getragen. Die Anpassung ist hoch, ist aber immer noch verhältnismäßig..
TOP 9 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: KPMG prüft seit 2022 die Abschlüsse der AIXTRON SE. Ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft ist noch nicht notwendig.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich