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Biotest AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerodentliche Hauptversammlung am 28.10.2025
Sprecher: Andreas Schmidt

Biotest AG
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
1. Beschlussfassung über den Formwechsel der Biotest Aktiengesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Biotest Management GmbH und über die Feststellung der Satzung, einschließlich der Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals

Ablehnung

Begründung: Abgesehen davon, dass die Aktionärsrechte mit einer KGaA noch weiter beschnitten werden wird durch die Schaffung von KGaA Vorzügen und Stämmen weder Komplexität noch Strukturen verbessert. Es ist völlig unverständlich, dass zusätzlich zum KGaA Instrument, das dem Großaktionär schon weitreichende Einflussnahme sichert (auch bei einem Kapitalanteil von weit unter 50%) noch zusätzlich Vorzugsaktien in Stimmrechtslose KGaA Vorzugsaktien getauscht werden. Man kann klar erkennen, dass der Großaktionär sich auf Dauer die Kontrolle sichern will, ohne entsprechend die freien Aktionäre mit einzubeziehen.

2. Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 AktG zur Untersuchung möglicher Pflichtverletzungen von Organmitgliedern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung,"MMVO") betreffend die Ad-hoc-Mitteilung vom 26. Februar 2025

Zustimmung

Begründung: Bereits in der letzten ordentlichen HV hat die SdK unter anderem die Personalwechsel kritisiert und entsprechend die Entlastung verweigert. Eine Sonderprüfung macht Sinn und der Antrag wir voll umfänglich unterstützt

3. Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 AktG zur Untersuchung möglicher Pflichtverletzungen des Vorstands und Aufsichtsrats im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrecht im Zusammenhang mit dem Ausscheiden verschiedener Vorstandsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Bereits in der letzten ordentlichen HV hat die SdK unter anderem die Personalwechsel kritisiert und entsprechend die Entlastung verweigert. Eine Sonderprüfung macht Sinn und der Antrag wir voll umfänglich unterstützt

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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