1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt dem gegenüber dem Vorjahr reduzierten Dividendenvorschlag von EUR 0.15 je dividendenberechtigter Aktie zu. Der Aufbau einer starken Cash-Position nach einer intensiven Wachstums- und Investitionsphase ist das vordringliche Ziel.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen Marktumfeld ist ein solides Ergebnis erzielt worden. Der Umsatz ist leicht gesteigert worden und der Gewinn ist gegenüber dem Vorjahr nur moderat gesunken. Die Wachstums- und Investitionsstrategie ist schlüssig und wird weiterhin konsequent vom Vorstand umgesetzt. Maßgeblich aus diesen beiden Gründen entlastet die SdK den Vorstand. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Vorstandes.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld das Umsatzniveau und Konzernergebnis im Vergleich zum Vorjahr auf hohem Niveau gehalten werden konnte. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.
5. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den formalen Anforderungen und ist transparent und nachvollziehbar. Die SdK billigt den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und fordert gleichzeitig eine Änderung der prozentualen Aufteilung der variablen erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstandes (mindestens 70% der variablen Vergütung LTI). In 2024 für Dr. Grawert: STI 56%, LTI 44%.
6. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6. A) Herrn Ingo Bank
Zustimmung
Begründung: Der Wahlvorschlag von Herrn Ingo Bank zum Mitglied des Aufsichtsrates basiert auf einem Kompetenzprofil des zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung amtierenden Aufsichtsrats ("Qualifikationsmatrix"). Das Kompetenzprofil ist ausgewogen und entspricht den Anforderungen an ein solches. Die SdK stimmt der Wahl von Herrn Ingo Bank zu.
6 B) Dr. Stefan Traeger,
Zustimmung
Begründung: Der Wahlvorschlag von Herrn Dr. Stefan Traeger zum Mitglied des Aufsichtsrates basiert auf einem Kompetenzprofil des zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung amtierenden Aufsichtsrats ("Qualifikationsmatrix"). Das Kompetenzprofil ist ausgewogen und entspricht den Anforderungen an ein solches. Die SdK stimmt der Wahl von Dr. Stefan Traeger zu.
7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: KPMG prüft seit 2022 die Abschlüsse der AIXTRON SE. Ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft ist noch nicht notwendig. KPMG erbringt auch neben den Prüfungs- keine Beratungsleistungen.
8. Beschlussfassung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Rein virtuelle Hauptversammlungen sollten nur in Krisen-/Notsituationen wie zum Beispiel bei Teilnahmebeschränkungen durch Versammlungsverbote durchgeführt werden. Die Zustimmung zu dieser Satzungsänderung wird somit verweigert. Die SdK fordert ein physisches oder hybrides Hauptversammlungsformat.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich