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SUSS MicroTec SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.2025
Sprecher: Fabian Hentschel

SUSS MicroTec SE
Schleißheimer Str. 90
85748 Garching
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SUSS MicroTec SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die SUSS MicroTec SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von mindestens 40% des Konzernjahresüberschusses. Ausnahmsweise stimmt sie in diesem Fall jedoch der vorgeschlagenen Ausschüttung in Höhe von lediglich rund 5 % des Konzerngewinns zu. Diese Ausnahme ist gerechtfertigt, da die Ausschüttung in einem angemessenen Verhältnis zur Ertragslage der Gesellschaft steht und gleichzeitig durch den Gewinnvortrag eine solide Kapitalbasis erhalten bleibt. Angesichts der Positionierung der SÜSS MicroTec SE als wachstumsorientiertes Technologieunternehmen erscheint es sachgerecht, substanzielle Rücklagen zu bilden, um die Investitionsfähigkeit in technologische Innovationen sowie die Erschließung weiterer Marktpotenziale langfristig sicherzustellen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Ich stimme der Entlastung des Vorstands zu, da dieser im Geschäftsjahr 2024 seine operativen und strategischen Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Die Unternehmensentwicklung ist nachvollziehbar dokumentiert, wesentliche Zielvorgaben wurden erreicht, und die Anforderungen der SdK an Transparenz und Governance wurden erfüllt.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Ich stimme der Entlastung des Aufsichtsrats zu, da dieser seine Kontroll- und Überwachungsfunktion im Geschäftsjahr 2024 angemessen wahrgenommen hat. Die Tätigkeit war aktiv, regelmäßig, sachgerecht dokumentiert und entspricht den Vorgaben der SdK

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für eine prüferische Durchsicht oder Prüfung sonstiger unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2026 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschluss-prüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für eine prüferische Durchsicht oder Prüfung sonstiger unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2026 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt dem Wahlvorschlag zur Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu, da ein ordnungsgemäßer Prüferwechsel erfolgt, keine Zweifel an der Unabhängigkeit bestehen und keine übermäßigen Beratungsleistungen bekannt sind.

TOP 5.2 Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Auch der Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH für die Prüfung des Konzernabschlusses sowie etwaiger Zwischenberichte wird zugestimmt, da die Voraussetzungen der SdK hinsichtlich Prüferrotation, Unabhängigkeit und Transparenz erfüllt sind.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt dem Vergütungsbericht zu, da die Vergütungssystematik klar strukturiert, durch transparente Erfolgsziele gesteuert wird und sowohl eine ausgewogene langfristige Anreizkomponente als auch Rückforderungsregelungen bei Fehlverhalten enthält.

TOP 7 Wahl zum Aufsichtsrat - Herr Jan Smits

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Wahl von Jan Smits in den Aufsichtsrat zu, da er über einschlägige Industrieerfahrung sowie die notwendige Unabhängigkeit verfügt und keine Ämterhäufung (overbording) vorliegt..

TOP 8 Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung für den Vorsitz im Aufsichtsrat und den Vorsitz im Prüfungsausschuss durch Änderung der Satzung sowie über die Billigung des zugrunde liegenden Vergütungssystems

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt dem Beschluss zu, da die Vergütung des Aufsichtsrats weiterhin ausschließlich fix ausgestaltet ist und die Erhöhung sachlich mit den gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratsvorsitzenden und den Vorsitz im Prüfungsausschuss begründet wurde.

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 22 Abs. 4 Satz 1 der Satzung zur weiteren Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Zustimmung

Begründung: Die SdK lehnt die virtuelle Hauptversammlung als Regelformat grundsätzlich ab und fordert die physische HV, bzw. als optimales Format die hybride Hauptversammlung. Ausnahmsweise stimmt die SdK hier zu, da die Beschlussvorlage hinter den gesetzlichen Möglichkeiten zurückbleibt (z.B. Beschränkung der Ermächtigung auf 2 Jahre und Einräumung von Nachfragerechten) und die Gesellschaft sich zur Abhaltung von physischen HV bekannt hat und diese in der Vergangenheit außer in Pandemiezeiten auch durchgeführt hat.

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 3 der Satzung (Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen)

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Änderung zu, da sie ausschließlich die interne Arbeitsweise des Aufsichtsrats betrifft, gesetzliche Mindeststandards beachtet und zur Flexibilisierung der Gremienarbeit beiträgt, ohne die Rechte der Aktionäre zu beeinträchtigen.

TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 23 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Satzungsänderung zu, da sie die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung erweitert, ohne bestehende Aktionärsrechte einzuschränken. Gleichwohl betont die SdK, dass die hybride Hauptversammlung das bevorzugte Format bleibt.

TOP 12 Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um eine zusätzliche Regelung zum Gerichtsstand

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Satzungsergänzung zu, da sie ausschließlich klarstellt, dass deutsche Gerichte zuständig sind, was der Rechtssicherheit dient und keine Einschränkung der Rechte der Aktionäre darstellt.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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