1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: In einem weiterhin sehr herausfordernden wirtschaftlichen und volatilem Umfeld konnte der Vorstand die DMG Mori AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in sicheren Bahnen lenken. Zwar gingen sowohl der Umsatz als auch das EBITDA, das EBIT sowie der Free Cashflow teilweise deutlich zurück. Dagegen konnten der Auftragseingang und der Auftragsbestand erfreulicherweise gesteigert werden. Die Kennzahlen sind im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Lage zufriedenstellend, so dass Entlastung dem Vorstand erteilt werden kann. Kritisch anzumerken ist jedoch die weiterhin erfolgte Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach objektiver Sicht den Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr beraten und kontrolliert. Hierzu kam der Aufsichtsrat u.a. in vier Plenumssitzungen zusammen, bei der eine Durchschnittspräsenz von 100% erzielt werden konnte. Die Kritik des weiteren Festhaltens am virtuellen Format der Hauptversammlung muss aber auch an den Aufsichtsrat adressiert werden.
4. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht scheint formal den Anforderungen nach § 162 AktG zu entsprechen und kann daher aus Sicht der SdK im Hinblick auf die Einhaltung der Formalien und der Transparenz zugestimmt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die SdK der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems an sich zustimmt.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Keine Abstimmung erforderlich
5.1 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen;
Zustimmung
Begründung: Der erneuten Wiederwahl von PWC kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Neben den reinen Abschlussprüfungskosten und anderen Bestätigungsleistungen sind keine weiteren Beratungsleistungen erbracht worden.
5.2 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Zustimmung
Begründung: Die Übernahme der Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch den Abschlussprüfer PWC macht aus Sicht der SdK Sinn und ist damit zustimmungsfähig.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich