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SPARTA AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.03.2025
Sprecher: Volker Graf

SPARTA AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPARTA AG zum 30. September 2024 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2024 endende Geschäftsjahr

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Sonderausschüttung von 28,31 Euro je Aktie zu.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2024 endende Geschäftsjahr

Zustimmung

Begründung: Die Verschmelzung mit der Beta Systems Software AG zur Nutzung der Verlustvorträge ist wirtschaftlich sinnvoll.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2024 Geschäftsjahr

Zustimmung

Begründung: Soweit aus seinem Bericht ersichtlich ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet. Der Aussichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung wahrgenommen. Die Verschmelzung mit der Beta Systems Software AG zur Nutzung der Verlustvorträge ist wirtschaftlich sinnvoll.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025.

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 4. Februar 2025 zwischen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, als übertragender und der SPARTA AG als übernehmender Gesellschaft

Zustimmung

Begründung: Die Verschmelzung mit der Beta Systems Software AG zur Nutzung der Verlustvorträge ist wirtschaftlich sinnvoll. Das Umtauschverhältnis von einer Aktie der Beta Systems Software AG zu 1,29 Aktien der SPARTA AG scheint angemessen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals zur Durchführung der Verschmelzung der Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG

Zustimmung

Begründung: Die Verschmelzung mit der Beta Systems Software AG zur Nutzung der Verlustvorträge ist wirtschaftlich sinnvoll. Das Umtauschverhältnis von einer Aktie der Beta Systems Software AG zu 1,29 Aktien der SPARTA AG scheint angemessen. Deshalb stimmt die SdK dieser Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung der Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG zu.

TOP 8 Beschlussfassung über Sitzverlegung und entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Sitzverlegung nach Berlin.

TOP 9 Beschlussfassung über Änderungen der Firma und des Gegenstandes des Unternehmens und entsprechende Änderungen der Satzung sowie weitere Satzungsänderungen zwecks grundlegender Überarbeitung der Satzung insgesamt

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Änderung der Firma in “Beta Systems Software Aktiengesellschaft“.

TOP 10 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 10 a) Herr Armin Steiner

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Armin Steiner in den Aufsichtsrat.

TOP 10 b) Herr Wilhelm K. T. Zours

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Wilhelm K. T. Zours in den Aufsichtsrat.

TOP 10 c) Herr Hans-Jörg Schmidt

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Hans-Jörg Schmidt in den Aufsichtsrat.

TOP 10 d) Herr Jens-Martin Jüttner

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Jens-Martin Jüttner in den Aufsichtsrat.

TOP 10 e) Herr Stefan Hillenbach

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Stefan Hillenbach in den Aufsichtsrat.

TOP 10 f) Herr Veit Paas

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Veit Paas in den Aufsichtsrat.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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