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PAUL HARTMANN AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.2025
Sprecher: Markus Neumann

PAUL HARTMANN AG
Paul-Hartmann Str. 12
89522 Heidenheim
1. Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Grundsätzlich fordert die SdK die Auskehrung von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses eines Berichtsjahres an die Anleger. Im vorliegenden Fall trägt die SdK davon abweichend das von der Verwaltung verfolgte Konzept einer kontinuierlichen entweder gleichbleibenden oder steigenden Ausschüttung über einen Mehrjahreszeitraum hinweg mit.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat im Berichtsjahr gute Arbeit geleistet und den Umsatz organisch leicht sowie das Ergebnis je Aktie auch nach Bereinigung positiver steuerlicher Einmaleffekte signifikant gesteigert. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und Liquiditätssituation sind solide, die Bilanzrelationen ebenfalls. Das Geschäftsmodell ist intakt, wenngleich die Entwicklung im Segment der Komplementären Divisionen aufgrund deren mangelhafter Profitabilität Anlass zur Sorge bietet. Gleiches gilt für die Entwicklung des gerade für die außenstehenden Aktionäre wichtigen TSR (Total Shareholder Return), der auf Jahresbasis nun erneut leicht positiv ausfiel, in der Mehrjahresbetrachtung aber für die Aktionäre unbefriedigend ausfällt. Auch mit Blick auf den TSR gibt es daher für den Vorstand, beispielsweise in der Kapitalmarktkommunikation, noch zu bearbeitende Baustellen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Soweit auf Basis seines Berichtes für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollpflicht verantwortlich wahrgenommen.

5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und über die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

Zustimmung

Begründung: Angesichts einer aus Sicht der SdK auskömmlichen Dividendenauskehrung bestehen gegen einen additiven Aktienrückkauf seitens der SdK keine Bedenken.

6. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags schlägt die Verwaltung die Erneuerung eines auslaufenden Genehmigten Kapitals in Höhe von ca. 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage vor. Dieses ist aus Sicht der SdK zu opulent, die diesbezüglich Vorratskapitalia im Umfang von höchstens 25% des aktuellen Grundkapitals, davon wiederum höchstens 10% unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, für maximal genehmigungsfähig hält. Für größere Kapitalerhöhungen, insbesondere gegen Sacheinlage, sollte dann eine Hauptversammlung mit Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden.

7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft Gesellschaft und Konzern nunmehr seit deutlich mehr als zehn Jahren. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung fordert die SdK den turnusmäßigen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft nach zehn Jahren. Damit kann eine erneute Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers seitens der SdK nicht unterstützt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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