1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TeamViewer SE und des gebilligten Konzernabschlusses des TeamViewer-Konzerns für das Geschäftsjahr 2023; Vorlage der Lageberichte der TeamViewer SE und des TeamViewer-Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB); Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der TeamViewer SE für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Die Arbeit des Vorstands ist prinzipiell gut. Die kommunizierten Ziele werden erreicht und langsam aber sicher kehrt das verlorene Vertrauen am Kapitalmarkt zurück. Aus den eigenen Fehlern wurde gelernt. Auch das Wachstum ist weiterhin in Takt. Allerdings findet die Hauptversammlung virtuell statt, obwohl keine Notsituation vorliegt, die dies erforderlich macht. Auch wenn Teamviewer hinsichtlich des Geschäftsmodells für eine virtuelle Hauptversammlung prädestiniert ist, fordern wir als SdK das Abhalten einer hybriden oder einer Präsenz-Hauptversammlung. Daher kann der Entlastung des Vorstands nicht zugestimmt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der TeamViewer SE für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zustimmung
Begründung: Da PwC den Abschluss des Unternehmens erst seit zwei Jahren prüft, ist durch die Mandatsdauer die Unabhängigkeit nicht gefährdet. Der Anteil der Beratungsleistungen ist zwar angestiegen, liegt allerdings weiterhin bei unter 5% der Gesamthonorare und damit weiterhin deutlich unter der SdK Forderung von 25%, sodass nicht von einer Abhängigkeit ausgegangen werden kann. Somit steht einer Wahl von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer nichts entgegen.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben und ist - soweit dies das Vergütungssystem als solches erlaubt - auch verständlich. Es enthält darüber hinaus den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen. Insgesamt kann der Vergütungsbericht gebilligt werden.
6. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag (Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG) zwischen der TeamViewer SE und der Regit Eins GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Gewinnabführungsvertrag ist in steuerlicher Hinsicht sinnvoll. Uns sind keine kritischen Punkte darin bekannt.
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2024/I) und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich um einen reinen Kapitalvorratsbeschluss. Bei einer Annahme des TOP würde gleichzeitig die bestehende Ermächtigung unwirksam werden, sodass eine Erhöhung von insgesamt bis zu 20% des Grundkapitals möglich wären. Grundsätzlich ist die SdK bei Kapitalvorratsbeschlüssen über 10% skeptisch. Teamviewer möchte allerdings gleichzeitig die Möglichkeit unter Ausschluss des Bezugsrecht schaffen, was eine Benachteiligung der bestehenden Aktionäre darstellt. Daher werden wir diesem TOP nicht zustimmen.
8. Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024 (Bedingtes Kapital 2024) und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage
unter Bezugsrechtsausschluss ab, vor allem da derzeit kein Bedarf für eine solche Kapitalaufnahme gesehen wird. Besonders bei einem geringen Kurs wäre die Ausgabe für die Bestandsaktionäre stark benachteiligend, da bei einem steigenden Kurs die Wandelanleihen-Besitzer von Ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und die Bestandsaktionäre verwässern. Daher ist diesem TOP nicht zuzustimmen.
9. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2024/II) und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Dieser TOP ist inhaltsgleich mit TOP 7 zu sehen. Die einzige Änderung liegt darin, dass die Erhöhung hier auf 10% des Grundkapitals beschränkt ist, so dass die SdK diesem Kapitalvorratsbeschluss zustimmen kann, da die hier maximale Erhöhung de Grundkapitals mit Bezugsrechtsausschluss eine hinnehmbare Größe darstellt, die die Beteiligungsstruktur des Unternehmens nicht komplett verändern würde.
10. Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Herrn Dr. Joachim (Joe) Heel
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Joachim Heel verfügt über umfassende Erfahrung im Enterprise Sales und kann daher sicherlich für die Teamviewer in diesem wichtigen Wachstumssegment hilfreich sein. Zusätzlich verfügt er über ein tiefes technologisches Verständnis. Da er bisher keine andere Mandate besitzt, ist hier auch nicht mit Einschränkungen zu rechnen. Insofern kann der Wahl zugestimmt werden.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- bzw. Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt Dividendenzahlungen vor einem Aktienrückkaufprogramm. Insbesondere bei einem Wachstumsunternehmen wie Teamviewer sollte das Geld besser in Zukunftsprojekte investiert werden als eigene Aktien zurückzukaufen. Hinzukommt, dass die Aktien nicht ausschließlich eingezogen werden sollen, sondern auch zum Erwerb von Unternehmen, Erfüllung von Options- und Wandlungsrechten und für Vorstandsvergütungen genutzt werden. Dadurch werden die Aktien eher als Handelsbestand genutzt und der Aktionär hat keinen Einfluss mehr, was die Gesellschaft damit macht. Außerdem kann dies unter Ausschluss der Bezugsrechte geschehen. Aufgrund dieser Aspekte lehnen wir Aktienrückkäufe derzeit ab.
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Verwendung von Derivaten oder über multilaterale Handelssysteme
Ablehnung
Begründung: Der Einsatz von Derivaten zum Aktienrückkauf wird aufgrund der damit einhergehenden Risiken und des damit verbundenen aktiven Handelsverhalten der Gesellschaft von Seiten der SdK strikt ablehnt.
13. Beschlussfassung über die Satzungsänderungen aufgrund des Zukunftsfinanzierungsgesetze
Zustimmung
Begründung: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz erfordert eine Anpassung der Satzung aufgrund der Änderung des Nachweisstichtags. Insofern kann der Änderung zugestimmt werden.
14. Beschlussfassung über die weitere Satzungsänderung: Aufhebung von § 3 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung (Informationsübermittlung)
Zustimmung
Begründung: Die Bestandspunkte werden im Gesetzestext geregelt, daher wird die Satzungsänderung unkritisch gesehen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich