1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, jeweils zum 31.12.2025, der BREMER-LAGERHAUS-GESELLSCHAFT-Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahres 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Wie im Vorjahr sollen 50 Cent je Aktie ausgeschüttet werden. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 65% und ist angesichts der besonderen Unternehmenskonstruktion angemessen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in volatilen Märkten umsichtig gearbeitet. Der Umsatz ging um 5% zurück und die EBT-Marge sank von 7,5% auf 6,6%.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Wie der umfangreiche Bericht zeigt, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB, den Gruppenabschluss und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
5.1 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Ablehnung
Begründung: Der Wirtschaftsprüfer hat in 2025 in großem Umfang sonstige Leistungen für die BLG erbracht. Sie machen 43% der Kosten der Abschlussprüfung einschließlich der Bestätigungsleistungen aus. Das ist bei weitem zu viel und kann die Unabhängigkeit gefährden.
5.2 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Ablehnung
Begründung: Siehe 5.1
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist ausführlich und übersichtlich. Er enthält die nach § 162 AktG vorgeschriebenen Angaben. Er verfügt über den uneingeschränkten Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich