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Bremer Lagerhaus-Gesellschaft AG von 1877 (BLG)

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.2026
Sprecher: Josef Gemmeke

Bremer Lagerhaus-Gesellschaft AG von 1877 (BLG)
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, jeweils zum 31.12.2025, der BREMER-LAGERHAUS-GESELLSCHAFT-Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahres 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025


3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025


4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


5. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB, den Gruppenabschluss und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2026


Keine Abstimmung erforderlich


5.1 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.


5.2 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.


6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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