1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene, konstante Dividende von 10 EUR je Aktie entspricht nur noch ca. 14% des Jahresüberschusses 2025. Dies liegt deutlich unterhalb der von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) geforderten Spanne von 40% und 60%. Gründe, welche für diese geringe Auschüttungsquote sprechen, sind nicht erkennbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Es herrscht weiterhin ein äußerst geringes Maß an Transparenz hinsichtlich der Lage und Strategie der Gesellschaft. Einer Entlastung des Vorstands kann daher nicht zugestimmt werden
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist weiterhin größtenteils wortgleich mit den Ausführungen der vergangenen Jahre und beschränkt sich auf sehr allgemeine Angaben. Mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses sind darin keinerlei sachliche Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit genannt. Weiterhin ist nicht erkennbar, inwieweit der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten tatsächlich aktiv nachgegangen ist bzw. nachgeht.
Der überfällige Wechsel der Prüfungsgesellschaft (siehe TOP 6) ist ebenfalls dem Aufsichtsrat zuzurechnen. Ein Wechsel fand bisher noch nicht statt und seitens des Aufsichtsrats wird stets die gleiche Prüfungsgesellschaft vorgeschlagen.
Auch das Agieren des Aufsichtsrats auf den Hauptversammlungen insbesondere die auf der letztjährigen Hauptversammlung praktizierte Versammlungsleitung des Vorsitzenden lassen Zweifel aufkommen, inwieweit die Aufsichtsräte als Organ und jeweils auch einzeln a) hinreichend kritisch den Vorstand überwachen, b) fachlich der Aufgabe gewachsen sind und c) im Interesse ALLER Aktionäre handeln und nicht nur die Interessen des Vorstands/Hauptaktionär decken.
5. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
5 a) Dr. Gerhard Knaus
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 4
5 b) Dr. Lorenz Karl Schlechter
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 4
5 c) Frederic Hanner
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 4
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Laut Aussagen der Verwaltung prüft die zur Wiederwahl vorgeschlagene "Landestreuhand Weihenstephan GmbH" die Gesellschaft "seit Jahrzehnten". Eine solche jahrzehntelange Prüfung kann dazu führen, dass die kritische Distanz zwischen Prüfern und dem zu prüfenden Unternehmen verloren geht und widerspricht den Grundsätzen der SdK, die spätestens nach 10 Jahren einen Wechsel der Gesellschaft fordert.
Die Hauptversammlungen der letzten Jahre offenbarten eine äußerste hohe Vertrautheit zwischen Prüfern, Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft. Eine kritische Distanz ist nicht mehr erkennbar.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich