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ÖKOWORLD AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.07.2025
Sprecher: Andreas Schmidt

ÖKOWORLD AG
Liebigstraße 11-13
40721 Hilden / Düsseldorf
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ÖKOWORLD AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts und Konzernlageberichts für die ÖKOWORLD AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Bei einem Ergebnis von € 3,85 pro Aktie schlägt Ökoworld eine Rekorddividende von € 2,41 (VZ) vor. Damit erhöht sich nicht nur die Dividende um 8,5%, sondern die Ausschüttungsquote erreicht stolze 63%. Bei einer Liquidität von über € 130 Mio wäre auch eine Vollausschüttung möglich gewesen und trotzdem hätten alle notwendigen Investitionen geleistet werden können. Um aber auch in Zukunft gerüstet zu sein, begrüßt die SdK die Beschränkung auf „nur 63%“

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Durch den Wechsel im Vorstand, aber auch durch viele externe Veränderungen muss sich Ökoworld eine neue Strategie erarbeiten, ohne den Markenkern und die Kernkompetenzen aufzugeben. Dieser Prozess wurde eingeleitet. Details hierzu sollen im September veröffentlicht werden. Obwohl das Umfeld schwierig ist wurde im vergangenen Jahr ein Rekordergebnis erwirtschaftet. Der Start ins neue Jahr war holprig, aber trotz allem verdient Ökoworld noch immer ausreichend um die nötige Transformation bewältigen zu können. Ob die neue Strategie erfolgreich sein wird kann vermutlich erst in 2026 und später beurteilt werden. Und vor allem müssen die konkreten strategischen Pläne hierzu vorhanden sein.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Strategisch und personell befindet sich Ökoworld in einem rasanten Transformationsprozess. Glücklicherweise kann dieser mit einer mehr als soliden Kapitalaussatattung (EK Quote 90,5%) erfolgen. Die Fehler aus der Vergangenheit werden aufgearbeitet und personelle Veränderungen auf allen Ebenen vorgenommen. Damit sieht es so aus dass der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die HLB Treumerkur prüft erstmalig seit 2024 den Abschluss. Die gesamte Prüfgebühren von € 37,6 Tsd sind der Größe des HGB Abschlusses angemessen. Sonstige Gebühren spielen keine Rolle, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung gegeben sein sollte.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


6.1 Wahl von Frau Monika Schulze

Zustimmung

Begründung: Frau Schulze und Frau Löhr wurden im letzten Jahr erstmalig in den Aufsichtsrat bestellt. Augenscheinlich haben Sie die vielen personellen und inhaltlich-strategischen Veränderungen mit begleitet und unterstützt. Die fachliche Qualifikation von beiden sind gegeben. Damit steht einer regulären Wahl nicht im Wege.

6.2 Wahl von Frau Prof. Dr. Katrin Löhr

Zustimmung

Begründung: Frau Schulze und Frau Löhr wurden im letzten Jahr erstmalig in den Aufsichtsrat bestellt. Augenscheinlich haben Sie die vielen personellen und inhaltlich-strategischen Veränderungen mit begleitet und unterstützt. Die fachliche Qualifikation von beiden sind gegeben. Damit steht einer regulären Wahl nicht im Wege.

7. Beschlussfassungen über eine Neufassung der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die SdK begrüßt die Entrümpelung und Modernisierung der Satzung. Allerdings befindet sich darin auch der § 9,9, in dem die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung ermöglicht werden soll. Wann immer es in den letzten Jahren möglich war hat Ökoworld eine Präsenz HV durchgeführt und es kann angenommen werden, dass dies auch in Zukunft so gehandhabt werden soll. Der SdK wäre es jedoch lieber, wenn die Fälle zur Durchführung einer virtuellen HV (z.B. Krieg, Pandemie…) konkret benannt werden würden, so dass hier Vorstand und AR wenig Entscheidunggsspielraum haben.

8. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Beschlussfassung über eine erneute Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und zum Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts der Aktionäre sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals.

Zustimmung

Begründung: Die bisherige ungenutzte Ermächtigung läuft aus und wird durch eine gleichartige ersetzt. Der Rückkauf ist auf 10% beschränkt und enthält die üblichen Regelungen für den Rückkauf bzw das Andienungsrecht.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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