1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Pentixapharm Holding AG und den Konzern für das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 18. März bis zum 31. Dezember 2024, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 18. März bis zum 31. Dezember 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 18. März bis zum 31. Dezember 2024
3. Beschlussfassung über die Entlastung des (ersten) Aufsichtsrats für das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 18. März bis zum 31. Dezember 2024
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025
5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats und Ersatzmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
5. a) Dr. Harald Hasselmann
5. b) Prof. Dr. Marcus Quinkler
5. c) Prof. Dr. Ken Herrmann
5. d) Dr. Andreas Eckert
5. Wahl von Ersatzmitgliedern - e) Paola Eckert-Palvarini,
5. Wahl von Ersatzmitgliedern - f) Prof. Dr. Helmut Grothe
5. Wahl von Ersatzmitgliedern - g) Dr. Jürgen Allerkamp
5. Wahl von Ersatzmitgliedern - h) Harald Pinger,
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025/I sowie über entsprechende Satzungsänderungen
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
9. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
10. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024 und über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen.
11. Beschlussfassung über die Änderung von § 12 (Geschäftsführung) der Satzung
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich