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GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.2024
Sprecher: Josef Gemmeke

GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
Günther-Wagner Allee 17
30177 Hannover
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023

Zustimmung

Begründung: Es soll, wie im Vorjahr, wieder 25 Cent Dividende ausgeschüttet werden. Damit sollen die Aktionäre an den erfolgreichen Verkäufen von Beteiligungen ihren Anteil haben. Insgesamt wird etwas mehr als das Ergebnis ausgeschüttet. Das ist angesichts der soliden Bilanz (kein Fremdkapital) akzeptabel.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich geführt und das Beteiligungsportefeuille gut gemanagt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Wie der Bericht zeigt, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt.

5. Beschlussfassung zur Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats - Herrn Harry Becker,

Ablehnung

Begründung: Herr Freiherr von Freyberg, der als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied einzuschätzen ist, soll durch Herrn Becker ersetzt werden. Mit Herrn Becker wären dann 3 von 5 Aufsichtsräten - und damit die Mehrheit - dem Umfeld vom Großaktionär Rossmann zuzuordnen.

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Anstelle des langjährigen Prüfers Deloitte sollte eine andere Prüfungsgesellschaft beauftragt werden. Da alle Beteiligungen der GBK auch Beteiligungen der Hannover Finanz sind, wird vom GBK Großaktionär gefordert, einen Wechsel bei seinen Beteiligungen herbeizuführen, der dann in gleicher Art auch bei der GBK erfolgt.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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