1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025/2026 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289a, 315a HGB)
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die zweigleisige Strategie scheint erste Früchte zu tragen: Stärkung des bestehenden Geschäfts und Aufbau von neuen Wachstumsfeldern. Trotz eines sehr schwierigen Umfelds hat der angestammte Druckbereich ein positives Ergebnis erwirtschaftet. Der neue Bereich Heidelberg Technology (HT) ist mehrere Partnerschaften, vor allem im Verteidigungsbereich, eingegangen. Erste Umsätze sollten in diesem Jahr erfolgen. Auch wenn HT noch klein ist kann der Bereich mittelfristig nicht nur erste Ergebnisse beisteuern, sondern auch die Auslastung der bestehenden Anlagen verbessern.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Erste strategische Verbesserungen sind erkennbar. Darüberhinaus ist Heidelberger mit einer Nettofinanzposition von € 39 Mio relativ solide finanziert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026/2027
Keine Abstimmung erforderlich
4.1. Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026/2027 gewählt.
Zustimmung
Begründung: Die absolute Höhe des Honorars von etwa € 1,6 Mio erscheint relativ hoch, aber noch akzeptabel. Sonstige Leistungen spielen mit € 51 Tsd nur eine geringe Rolle. KPMG prüft seit 2023, so dass die Unabhängigkeit gewährleistet sein sollte.
4. 2. Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026/2027 gewählt.
Zustimmung
Begründung: Die absolute Höhe des Honorars von etwa € 1,6 Mio erscheint relativ hoch, aber noch akzeptabel. Sonstige Leistungen spielen mit € 51 Tsd nur eine geringe Rolle. KPMG prüft seit 2023, so dass die Unabhängigkeit gewährleistet sein sollte.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich. Die gesamte Vergütung bewegt sich im Rahmen des von der HV genehmigten Modells.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich