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TAG Immobilien AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.05.2024
Sprecher: Markus Neumann

TAG Immobilien AG
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Der vorgeschlagene Gewinnvortrag und damit Ausschüttungsverzicht ist mit Blick auf die aktuelle Branchensituation und die Zinsentwicklung aus Vorsichtsgründen sachgerecht und wird von der SdK daher unterstützt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Insgesamt hat der Vorstand in einem sicherlich nicht weniger krisenhaften Umfeld als im Vorjahr solide gearbeitet und den Konzern insgesamt zukunftsfester aufgestellt. Dabei hat insbesondere in Deutschland die Zinsentwicklung den Konzern belastet, zum einen durch FFO I- und ergebnisbelastende höhere Zinsaufwendungen und zum anderen durch Abwertungen auf den deutschen Immobilienbestand. Dieses hat auch den EPRA NTA deutlich sinken lassen. Durch gute operative Ergebnisse (Mietwachstum, Leerstandsabbau), den Ausschüttungsverzicht in 2023 und Wohnungsverkäufe, auch in Polen, gelang es dem Vorstand, den LTV gegenüber Vorjahr in etwa konstant zu halten. Der unter TOP 2 vorgeschlagene neuerliche Ausschüttungsverzicht ist angesichts der nach wie vor großen Unsicherheiten, nicht zuletzt in Finanzierungsfragen, aus Sicht der SdK sinnvoll und Ausdruck konservativen Geschäftsgebarens. Die implementierte Unternehmensstrategie mit der vorgesehenen Geschäftsausweitung u.a. des Vermietungsgeschäfts in Polen überzeugt nach wie vor. Das auch die Aktionäre resp. der Kapitalmarkt nach dem vorangegangenen Absturz des Aktienkurses nun wieder verstärkt Vertrauen in die TAG fassen bzw. gefasst haben, zeigt auch die Entwicklung des TSR (Total Shareholder Returns), der sich auf Jahresbasis sehr positiv entwickelt hat.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in zwölf Plenumssitzungen seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat gegen die erneute Wiederwahl der Deloitte GmbH keine Bedenken.

6. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft bzw. den Konzern für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl der Deloitte GmbH zum Prüfer eines ggf. zu prüfenden Gesellschafts- und Konzernnachhaltigkeitsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


7 a) Frau Gabriela Gryger

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl von Frau Gryger gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

7 b) Herrn Eckhard Schultz

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Schultz gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

8. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.

9. Beschlussfassung über die erhöhte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Vergütungserhöhung ist die erste seit nunmehr zehn Jahren und erscheint angesichts des erhöhten Arbeitsumfangs sowie erhöhter Verantwortung und Haftung der Aufsichtsratsmitglieder aus Sicht der SdK als angemessen.

10. Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft (Nachweisstichtag)

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist nach Auffassung der SdK sinnvoll und für die Aktionäre unproblematisch.

Berichtigung der am 16. April 2024 veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 am 28. Mai 2024


Keine Abstimmung erforderlich


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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