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Biotest AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 02.07.2025
Sprecher: Volker Graf

Biotest AG
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: Mit der Zahlung von € 0,04 verhindert Biotest das Aufleben des Stimmrechts für die Vorzugsaktionäre. Für diese wäre ein Stimmrecht vermutlich wertvoller als € 0,04. Sicherlich ist keine krisenhafte Situation mehr vorhanden, doch in Hinblick auf die hohe Verschuldung hätte man sicher einen Komplettausfall immer noch rechtfertigen können

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Zugegebenermaßen steht die SdK vor einem Dilemma. Auf der einen Seite ist ein ganz klar nachteilig und feindselig gegenüber den freien Aktionären und allen Vorständen wäre die Entlastung zu verweigern. Auf der anderen Seite beendete der CEO, Herr Janssen, erst vor kurzem seine Tätigkeit. Dieser Vorgang, kurz vor der Delisting HV, deutet auf ein tiefes Zerwürfnis hin und eine vermutlich unterschiedliche Auffassung in Hinblick auf die Bewertung und/oder das Vorgehen in Hinblick auf das Delisting. Sollte dies so sein, wäre es nicht nur nicht gerechtfertigt, sondern würde auch ein falsches Signal senden Herrn Janssen die Entlastung zu verweigern. Für die anderen Vorstände kann diese Vermutung nicht angenommen werden. Die SdK wird deshalb eine Einzelabstimmung, schon im Vorfeld, besprechen und beantragen. Sollte es dazu kommen wird die SdK für die Entlastung von Herrn Janssen stimmen, den anderen Vorständen diese aber verweigern. Sollte keine Einzelabstimmung vorgenommen werden wird die SdK komplett gegen die Entlastung stimmen

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Da sich der Aufsichtsrat auch komplett für ein Delisting ausgesprochen hat ist die Entlastung zu verweigern.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Deloitte prüft erst seit kurzem. Die gesamten Gebühren von € 0,7 Mio sind der Größe der Firma angemessen und bewegen sich im üblichen Rahmen. Sonstige Leistungen spielen keine Rolle. Damit sollte die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Deloitte prüft erst seit kurzem. Die gesamten Gebühren von € 0,7 Mio sind der Größe der Firma angemessen und bewegen sich im üblichen Rahmen. Sonstige Leistungen spielen keine Rolle. Damit sollte die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich. Die Höhe der Vergütung ist angemessen und bewegt sich im dem von der Hauptversammlung genehmigten Rahmen.

TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat: Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit

Zustimmung

Begründung: Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater scheint die fachliche Eignung von Herrn Prof. Hebestreit gegeben zu sein. Herr Hebestreit hat nur ein weiteres Aufsichtsratsmandat.

TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Von der absoluten Höhe der Vergütung (max 2 Mio. Für den Vorstandsvorsitzenden) ist das System zwar recht großzügig bemessen, aber auch in Anbetracht, dass in weiten Teilen Doppelfunktionen ausgeübt wurden, akzeptabel. Allerdings entsprechen einige Elemente, wie z.B. die variable Vergütung von nur 50% (SdK Forderung mehr als 70%) nicht den SdK Anforderungen.

TOP 10 Beschlussfassung über die Anpassung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat erhält eine ausschließlich fixe Grundvergütung von € 45 Tsd. Dies ist der Aufgabe und der Größe des Unternehmens angemessen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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