TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die FUCHS SE und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird gegenüber dem Vorjahr erneu erhöht und verbleibt im von der SdK favorisierten Ausschüttungsrahmen von 40-60% des Konzernjahresüberschusses.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Prognose wurde erreicht, vereinzelt sogar übertroffen. Alle Leistungskennziffern haben sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Dem Vorstand kann Entlastung erteilt werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen zur Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nachgekommen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Zustimmung
Begründung: Gegen PWC als Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Gegen PWC als Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungsbericht kann zugestimmt werden, da er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des angepassten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Trotz entsprechender Kritik von Seiten der SdK liegt der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung weiterhin bei 45%. Dies ist im Hinblick auf die Anforderungen des § 87 AktG, der eigentlich eine ausschließlich langfristige variable Vergütung intendieren sollte, nicht zustimmungsfähig.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich