1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat operative erneut eine sehr gute Leitung erbracht. Die Immobilien sind im guten Zustand, nahezu voll vermietet und man macht sich Gedanken über eine Weiterentwicklung des Geländes. Das ausgereichte Upstream-Loan wird kritisch gesehen, beruht jedoch auf einer Anweisung des Großaktionärs, der die Gesellschaft beherrscht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrates sprechen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie die gegebenenfalls beauftragte prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2025
Zustimmung
Begründung: Die axis advisory + audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine mittelständisch geprägte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die in die axis Beratungsgruppe eingebunden ist. Ausweislich des Transparenzberichts 2024 verfügt die Gesellschaft auch über weitere Mandate von öffentlichem Interesse. Das Prüfungshonorar aus 2024 erscheint angemessen. Es spricht daher nichts gegen deren Wiederwahl.
5. Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist transparent und es gibt keine Anhaltspunkte, dass vom Vergütungssystem abgewichen wurde.
6. Beschlussfassung über eine Anpassung der Satzungsregelung der Gesellschaft zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft erreicht nicht mehr die Größenordnung, um eine Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat anbieten zu müssen. Daher ist die Satzungsänderung folgerichtig.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
7. 1. Jörg H. Becker
Zustimmung
Begründung: Herr Becker ist Rechtsanwalt und Steuerberater und verfügt über die nötige Qualifikation, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig werden zu können.
7. 2. Oliver W. Reiß
Zustimmung
Begründung: Herr Reiß ist Betriebswirt und Gesellschafter der Reiß & Co. GmbH, dürfte also zeitlich entsprechende Ressourcen haben, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. Es spricht nichts gegen seine Wahl.
7. 3. Maximilian Pötter,
Zustimmung
Begründung: Herr Pötter verfügt über tiefe Kenntnisse im Bereich der Besteuerung von Immobiliengesellschaften und hat durch seine Selbständigkeit Managementfähigkeiten nachgewiesen. Es spricht nichts gegen seine Wahl.
8. Wahl Ersatzmitglied zum Aufsichtsrat - Herr Dr. Florian Blanke
Zustimmung
Begründung: Dr. Blake ist qualifiziert, um Im Falle des Falles in den Aufsichtsrat nachrücken zu können. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, sollte jedoch bei der nächsten Wahl berücksichtigt werden, dass nicht zwei Mitarbeiter der bhp Bögner Hensel & Partner im Aufsichtsrat sind.
9. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das vorgesehene Vergütungssystem ist einfach, transparent und die Vergütungshöhe erscheint absolut angemessen.
10. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung der Gesellschaft hinsichtlich der Ermächtigung zur virtuellen Hauptversammlung
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft wird vom Großaktionär beherrscht. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Anweisungen erfolgen, die aus Sicht der freien Aktionäre zum Nachteil der Gesellschaft sind. Diese sollten auf einer Präsenzveranstaltung, und nicht auf einer virtuellen HV diskutiert werden können.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich