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CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.2024
Sprecher: Dr. Carola Rinker

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Maria Trost 21
56070 Koblenz
TOP 1 Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Gemeinsamen Ausschusses für das Geschäftsjahr 2023; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Bei der vorliegenden Rechtsform muss die Hauptversammlung (und nicht der Aufsichtsrat) den Jahresabschluss feststellen. Diesem Vorschlag kann zugestimmt werden.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Compugroup schlägt vor, eine Dividende je Aktie in Höhe von 1,00 € auszuschütten. Bei einem Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 0,88 € erfolgt eine Ausschüttung aus der Substanz. Da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Zukunftsaussichten jedoch sehr positiv sind, kann der hohen Dividende zugestimmt werden. Dauerhaft sollte die Ausschüttung jedoch nicht zu hoch sein, um ausreichend Kapital für anstehenden Investitionen zu haben.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist gut, die Aktionäre werden an dem Erfolg des Unternehmens durch die Ausschüttung einer hohen Dividende angemessen beteiligt. Da die Hauptversammlung jedoch virtuell stattfindet, obwohl keine Notsituation vorliegt, die dies erforderlich macht, kann einer Entlastung jedoch nicht zugestimmt werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht detailliert über seine Arbeit im abgelaufenenen Geschäftsjahr. Erfreulich ist die Offenlegung der Sitzungsteilnahme aller Mitglieder des Gremiums in einer tabellarischen Übersicht sowie die daraus ersichtliche hohe Sitzungsteilnahme von fast 100 % bei allen Mitgliedern des Aufsichtsrates. Wünschenswert wäre künftig die Angabe über Weiterbildungen des Aufsichtsrates.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Da KPMG seit weniger als zehn Jahren als Abschlussprüfer bestellt ist, besteht keine Gefahr der fehlenden Unabhängigkeit. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr keine nennenswerten Beratungsleistungen erbracht, sodass dem Vorschlag zugestimmt werden kann.

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Dem Vorschlag kann zugestimmt werden. Es handelt sich um die erstmalige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und der CGM LAB International GmbH

Zustimmung

Begründung: Da es sich hier um eine steuerliche Optimierung handelt, spricht aus Aktionärssicht nichts dagegen.

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

Ablehnung

Begründung: In diesem Fall erstreckt sich der Kapitalvorratsbeschluss des neu genehmigten Kapitals 2024-1 auf ein Volumina von bis zu 50% des Grundkapitals. Dies erachtet die SdK als Kapitalvorratsbeschluss bei Weitem zu hoch. Bei solchen Größenordnungen sollte der konkrete Verwendungsvorschlag der Hauptversammlung vorgelegt werden, da dies einen zu starken Eingriff in die Unternehmensstruktur nimmt. Zudem erachtet die SdK Bezugsrechtsausschlüsse insbesondere bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen aus bewertungstechnischen Gründen als problematisch an.

TOP 10 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024-II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Auch das unter TOP 10 neu zu schaffende genehmigte Kapital 2024-II ist mit der Größenordnung von bis zu 30% des Grundkapitals aus Sicht der SdK zu hoch. Auch hier fordert die SdK den konkreten Verwendungszweck zur Vorlage der Hauptversammlung. Größenordnung von lediglich bis maximal 25% trägt die SdK als Kapitalvorratsbeschluss mit.

TOP 11 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024-I und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen kann nur zugestimmt werden, sofern diese bei maximal 25 % des Grundkapitals liegen. Dies ist in dem vorliegenden Fall gegeben (10% des Grundkapitals). Somit kann dem Vorschlag aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

TOP 12 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024-II und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Da die SdK Aktienoptionen als variable Vergütungsbestandteile aufgrund der Erfahrungen am Kapitalmarkt ablehnt, kann der Ausgabe von Aktienoptionen nicht zugestimmt werden.

TOP 13 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts bzw. Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung

Begründung: Die SdK zieht die Ausschüttung einer angemessenen Dividende dem Erwerb eigener Aktien vor. In diesem Fall schüttet jedoch die Compugroup bereits eine angemessene Dividende aus, so dass die Aktionäre am Erfolg des Unternehmens bereits teilhaben. Daher kann der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

TOP 14 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien

Ablehnung

Begründung: Die SdK lehnt den Kauf eigener Aktien mit Einsatz von Derivaten grundsätzlich ab.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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