TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ElringKlinger AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für die ElringKlinger AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Dividendenvorschlag von 0,15 EUR je Aktie entspricht lediglich 25% des auf die Aktionäre entfallenden Jahresergebnisses 2023 und ist durch den operativen freien Cashflow gut abgedeckt.
Aufgrund der Transformation im Automobilsektor und den damit verbundenen Belastungen sind die Jahresüberschüsse von ElringKlinger von hoher Volatilität geprägt. Die Verwaltung hält die Dividende trotzdem bei 0,15 EUR stabil, was angesichts der Herausforderungen der Branche sowie im Hinblick auf die Bilanzrelation angemessen erscheint. Mittelfristig sollte jedoch eine höhere Ausschüttungsquote angestrebt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Personell war das Jahr 2023 durch das Ausscheiden des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Stefan Wolf geprägt. Der neu zusammengesetzte Vorstand konnte die Gesellschaft anschließend zur Profitabilität zurückführen.
Gemäß Aufsichtsratsbericht ging die Initiative vom Vorstand aus, die Hauptversammlungen 2023 und 2024 in virtueller Form durchzuführen, obwohl zu den jeweiligen Zeitpunkten keine zwingenden Gründe mehr gegeben waren. Dies schränkte die Aktionärsrechte teilweise ein. Daher kann keine Entlastung gewährt werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr in vier ordentlichen sowie zwei außerordentlichen Sitzungen und nahm seine Verpflichtungen in Bezug auf Beratung und Kontrolle wahr. Es bestehen ein Personalausschuss sowie ein Prüfungsausschuss.
2023 stimmte der Aufsichtsrat den Vorschlägen des Vorstands zu, die Hauptversammlungen 2023 und 2024 in virtueller Form durchzuführen, obwohl zu den jeweiligen Zeitpunkten keine zwingenden Gründe mehr gegeben waren. Dies schränkt die Aktionärsrechte teilweise ein. Daher kann keine Entlastung gewährt werden.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart prüft ElringKlinger seit 2023. Es spricht nichts gegen eine erneute Bestellung.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist klar und transparent. Die Gehälter sind angemessen und bewegen sich im Rahmen des genehmigten Vergütungssystems.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, bei der Berechnung des Short Term Incentive (STI) das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zukünftig durch das „EBIT adjusted“ zu ersetzen und das System „ansonsten unverändert, beizubehalten“.
Adjustierung eröffnen der Verwaltung zusätzliche Ermessenspielräume – sowohl beim Ausweis des Periodenerfolgs als auch bei der Vergütung der Vorstandsmitglieder, ohne dass daraus Shareholder-Value entsteht. Da bei ElringKlinger der Long Term Incentive (LTI) an die finanziellen Leistungskriterien des STI gekoppelt ist, würde die vorgeschlagene Anpassung des STI automatisch auch für den LTI gelten.
TOP 8 Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat: Herrn Ludger Heuberg
Zustimmung
Begründung: Herrn Ludger Heuberg würde ein hohes Maß an Expertise durch seine langjährigen CFO-Tätigkeiten einbringen. Er ist unabhängig und Teil der Kontrollgremien von zwei weiteren Gesellschaften.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich