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HOCHTIEF AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.2023
Sprecher: Joachim Kregel

HOCHTIEF AG
Opernplatz 2
45128 Essen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Langsam gelingt mit 4€ Dividende je Aktie wieder ein langsamer Anschluss an den alten Höchststand von 5,80 € /Aktie (2019). Auch in diesem Geschäftsjahr schlägt eine Sondersituation aus 2016 mit CCPP in Höhe von 337 Mio. € negativ zu Buche, die durch einen Buchgewinn-Ausweis bei Ventia in Höhe von 338 Mio. € in etwa wettgemacht wurde. Die Dividende wurde insgesamt verdient.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Umsatz, Orderbuch und Cashflow haben sich in 2022 sehr erfolgreich entwickelt. Das Risiko des Unternehmens liegt eher im Debitorenbereich, ob Kunden bereit sind, die vollen Forderungs-Beträge (ausgelöst durch bauprojektspezifische Nachträge, Sondersituationen in Projekten) auch zu bezahlen. Das Unternehmen wurde in 2022 zum diesjährigen 150-jährigen Firmenjubiläum gut weiterentwickelt. Zukünftig muss es unter dem neuen CEO gelingen, die Großprojektrisiken weiter zu reduzieren und bei Flatiron (USA: Strassen- und Brückenbau) risikoadäquate Preise in den Projekten durchzusetzen.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung

Begründung: Die Kontrollfunktion des AR über den Vorstand und die Berücksichtigung der Minderheitsinteressen im Aktionariat entspricht nicht in allen Fällen guter Corporate Governance. Momentan liegt der Aktienkurs leicht über dem Niveau von 2013 mit sehr starken Schwankungen und einer Rendite unter 3% p.a. für das Dezennium. Die Hochtief-Aktie als Währung für den Abertis-Kauf einzusetzen, hat ACS stark genutzt, den Minderheitsaktionär*innen bis dato ausser Zusatzdividenden, jedoch verbunden mit großen Kursverlusten, netto nicht viel gebracht, ACS hat die Hochtief-Aktien um ca. 1 Mrd. € günstiger zurückgekauft als sie bei der Abertis-Übernahme bezahlt hatte. Sonderrisiken wie die Einigung bei CCPP tauchen mit schöner Regelmäßigkeit auf und verhageln die Hochtief- Ergebnisse. Das Risiko-Frühwarnsystem bzw. das Risikomanagementsystem scheint nicht richtig zu funktionieren, so dass große Einzelfälle so häufig verspätet als Risiken auftauchen und zu Ergebnisprobleme führen. Nur der Frankfurter Börse (Notierung dann weiter im SDAX) mit ihren Regularien ist es zu verdanken, dass der Vorsitz des Rechnungs- und Prüfungsausschuss mit einem unabhängigen Aufsichtsratsmitglied, Herrn Sanz, jetzt besetzt wurde. Das Vorstandsvergütungssystem sieht für 2022 eine Zielerreichungsquote von 200% für die variable Vergütung aller Vorstände vor, Mitarbeiter erhielten 5% mehr, der Aktienkurs entwickelte sich year-over-year um plus 10%. Berücksichtigung aller Stakeholder bei strategischen Entscheidungen steht zwar im Geschäftsbericht, die Realität sieht jedoch anders aus.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: KPMG ist seit 4Jahren im Unternehmen tätig, die Nicht-Prüfungsleistungen liegen mit gut 15% der Prüfungsleistungen auf einem akzeptablen Niveau, das nicht sofort eine formelle Unabhängigkeit ausschließt. Die jährlich wiederkehrenden (neuen) Altfälle sollten dem Abschlussprüfer auf Dauer zum Nachdenken bringen. ob die vorgelegten Risikoeinschätzungen realistisch sind.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen

Ablehnung

Begründung: Eine Erhöhung eines genehmigten Kapitals auf wieder 50% des bestehenden Kapitals ist vor dem Hintergrund eines stagnierenden Aktienkurses der Hochtief-Aktie über 10 Jahre gesehen, nicht zumutbar, da der Freefloat bei Ausnutzung des Kapitals wieder unverhältnismäßig groß anwachsen würde. Ein Vorratsbeschluss, vor allem in dieser Höhe ist SdK-seitig nicht zustimmungsfähig.

TOP 8 Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine fachlichen oder persönlichen Einwendungen gegen Frau Prof. Steinkamp. Der Arbeitnehmerbank ist es zu verdanken, dass die Frauenquote für beide AR-Fraktionen getrennt ermittelt wurde, so dass auch die Arbeitgeberseite die Frauenquote einhalten musste.

TOP 9 Beschlussfassung über die Ergänzung von § 20 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Ablehnung

Begründung: 5 Jahre Ermächtigung ist seitens der SdK nicht zustimmungsfähig. Eine virtuelle HV sollte auf absolute Notfälle beschränkt bleiben. Zu begrüßen ist es, dass Hochtief diese Jahr die HV im (teilweise hybriden) Präsenzformat abhält.

TOP 10 Beschlussfassung über eine Neufassung von § 22 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Ablehnung

Begründung: Die Teilnahme an einer HV, wenn sie einmal im Jahr als Präsenz-HV durchgeführt wird, sollte für alle AR-Mitglieder in physischer und nicht in virtueller Präsenz verpflichtend sein. Dies gebietet der Respekt vor allen Eigentümern der Gesellschaft und der Respekt gegenüber einem Unternehmen, das zu den TOP 30 Unternehmen in Deutschland gehört.

TOP 11 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Das Vorstandsvergütungssystem stellt in seinen wesentlichen Punkten der variablen Vergütungsbestandteile keinen Gleichklang zwischen Aktionärsinteressen (vor allem Minderheitsaktionariat) und Vorstand da. Entwicklung des Aktienkurses und die Entwicklung der Kapitalkosten sind nicht zielerelevant, ein Cap bei 200% ist zu hoch und die ESG-Ziele sind mit 10% Anteil an der Gewichtung zu schwach ausgeprägt.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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