1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2 a Herrn Michael Geike
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Hinweise, dass Hr. Geike in die Vorkommnisse um Hr. Telian verwickelt war. Einer Entlastung steht somit nichts entgegen.
2 b Herrn Simon Telia
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt das von der Gesellschaft vorgeschlagene Verfahren die Entlastung von Hr. Telian zu vertagen. Aufgrund des laufenden Aufarbeitungsprozesses ist eine abschließende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich möglich.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Nach Bekanntwerden der Unstimmigkeiten ist der AR tätig geworden, hat den ehemaligen Vorstand abgesetzt und einen umfassenden Aufarbeitungsprozess angestoßen. Der AR ist in einer schwierigen Situation somit seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Die Entlastung ist somit angemessen, auch wenn die SdK mangelnde Kommunikation über den Stand des Aufarbeitungsprozesses und die Vorgänge um den ehemaligen Vorstand Telian kritisiert und zukünftig mehr Transparenz erwartet.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Begründung: Die Abstoß & Wolters GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat bereits im letzten Jahr die ABAG geprüft und die aufgetretenen Unstimmigkeiten nicht angezeigt. Im Sinne der Wiedergewinnung von Vertrauen und der vollständigen Transparenz wäre ein Wechsel des Abschlussprüfers angemessen. Gleichzeitig ist dem AP zu Gute zu halten, dass die Unstimmigkeiten (nach bisherigen Erkenntnissen) nicht in den originären Prüfungsbereich des AP gefallen sind, womit Ihnen kein direktes Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Trotzdem würde die SdK im Sinne eines gelungenen Neustarts einen Wechsel des AP im nächsten Jahr begrüßen.
5. Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat - Tom Jakobi
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt den Vorschlag, einen Vertreter der Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, ausdrücklich. Zudem ist Hr. Jakobi fachlich geeignet und übt keine weiteren Mandate aus, die einer Wahl entgegenstehen könnten.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021/1 und 2021/2 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag entspricht den Abstimmungsrichtlinien der SdK und ist auf einen angemessenen Umfang begrenzt, wenngleich die SdK die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss grundsätzlich kritisch betrachtet.
7. Beschlussfassung über die (teilweise) Aufhebung des bedingten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderung (§ 4 der Satzung)
Zustimmung
Begründung: Die (teilweise) Aufhebung des bedingten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderung ist sachgerecht.
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024/1 und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Schaffung eines Bedingten Kapitals ist auf 3,2% des Grundkapitals begrenzt und liegt damit im Rahmen der Abstimmungsrichtlinien der SdK.
9. Beschlussfassung über die Änderung von § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Änderung erfolgt aufgrund einer Anpassung an gesetzliche Regulatorik und ist sachgerecht.
11.11.2024 Erweiterung der Tagesordnung für die ordentliche (virtuelle) Hauptversammlungder Advanced Blockchain AG am 04. Dezember 2024 (Rücknahme TOP 10-12 laut Veröffentlichung vom 03.12.2024)
Keine Abstimmung erforderlich
Rücknahme des TOP laut Veröffentlichung vom 03.12.2024 - 10. Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
Rücknahme des TOP laut Veröffentlichung vom 03.12.2024 - 10. a) Håkan Saltin
Ablehnung
Begründung: Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese beiden Mitglieder des AR abberufen werden sollen, obwohl der gesamte AR die Entscheidungen zu den Vorgängen um Hr. Telian mitverantwortet hat. Nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens und der Unstimmigkeiten um den ehemaligen Vorstand Hr. Telian hat der AR entsprechend seiner Aufgaben gehandelt und Hr. Telian in einem einstimmigen Beschluss abberufen, sowie einen umfassenden Aufarbeitungsprozess aufgesetzt. Daran war der gesamte AR beteiligt, auch Hr. Saltin und Hr. Dr. Tyrell. Ein Fehlverhalten, das eine Abberufung rechtfertigen würde, ist somit nicht erkennbar.
Rücknahme des TOP laut Veröffentlichung vom 03.12.2024 - 10. b) Dr. Marcel Tyrell
Ablehnung
Begründung: Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese beiden Mitglieder des AR abberufen werden sollen, obwohl der gesamte AR die Entscheidungen zu den Vorgängen um Hr. Telian mitverantwortet hat. Nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens und der Unstimmigkeiten um den ehemaligen Vorstand Hr. Telian hat der AR entsprechend seiner Aufgaben gehandelt und Hr. Telian in einem einstimmigen Beschluss abberufen, sowie einen umfassenden Aufarbeitungsprozess aufgesetzt. Daran war der gesamte AR beteiligt, auch Hr. Saltin und Hr. Dr. Tyrell. Ein Fehlverhalten, das eine Abberufung rechtfertigen würde, ist somit nicht erkennbar.
Rücknahme des TOP laut Veröffentlichung vom 03.12.2024 - 11. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
Rücknahme des TOP laut Veröffentlichung vom 03.12.2024 - 11. a) Karoline Kalb, Rechtsanwältin, Augsburg
Begründung: Es ist nach aktuellem Stand nicht davon auszugehen, dass der Abwahlantrag eine Mehrheit finden wird und es dementsprechend keine Abstimmung über TOP 11 geben wird. Sollte dies doch der Fall sein, macht die SdK die Wahlentscheidung abhängig von der Vorstellung der Kandidatin, möglichen Alternativkandidaten und dem Verlauf der HV.
Rücknahme des TOP laut Veröffentlichung vom 03.12.2024 - 11. b) Felix J. Krekel, Vorstand HELMA Eigenheim Bau AG, Kiel
Begründung: Es ist nach aktuellem Stand nicht davon auszugehen, dass der Abwahlantrag eine Mehrheit finden wird und es dementsprechend keine Abstimmung über TOP 11 geben wird. Sollte dies doch der Fall sein, macht die SdK die Wahlentscheidung abhängig von der Vorstellung des Kandidaten, möglichen Alternativkandidaten und dem Verlauf der HV.
Rücknahme des TOP laut Veröffentlichung vom 03.12.2024 - 12. Beschlussfassung über die Festlegung der Aufsichtsratsvergütung
Ablehnung
Begründung: Den Mitgliedern des AR kommt eine besondere Kontroll- und Überwachungsfunktion zu, insbesondere in einer turbulenten Situation wie bei der Advanced Blockchain AG ist diese unerlässlich. Das letzte Geschäftsjahr der ABAG hat gezeigt wie wichtig und notwendig ein fachlich kompetenter, handlungsfähiger und gut aufgestellter AR ist. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten ist ein hohes Maß an Kompetenz und zeitlicher Verfügbarkeit der AR-Mitglieder notwendig. Umso unverständlicher ist die vorgeschlagene Beschlussfassung, die durch eine Reduzierung der Gesamtvergütung von 95.000,- auf 20.000,- eine Verschlechterung der Qualität der AR-Arbeit zur Folge haben könnte. Es ist fraglich, wer das (teils auch persönliche) Risiko eines AR-Mandats in einer Situation wie bei der ABAG eingeht. ohne eine angemessene Vergütung. Die vorgeschlagene Vergütung ist vollkommen marktunüblich und nicht angemessen für die wichtige Tätigkeit eines solchen Kontrollgremiums. Der Vorschlag ist daher unsachgemäß, die Motivation dahinter nicht nachvollziehbar und strikt abzulehnen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich