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Maschinenfabrik Berthold Hermle AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.07.2026
Sprecher: Svjetlan Magazinovic

Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Industriestr. 8-12
78559 Gosheim
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die AG und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat sich im Geschäftsjahr 2025 in einem äußerst schwierigen Marktumfeld bemerkenswert robust entwickelt. Trotz erheblicher Belastungen im deutschen Werkzeugmaschinenmarkt konnte der Konzern den Umsatz mit rund 492 Mio. € nahezu auf Vorjahresniveau halten. Der Auftragseingang stieg sogar auf rund 484 Mio. € an und lag damit über dem Vorjahreswert.Vor diesem Hintergrund erscheint der gemeinsame Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in Höhe von 9,50 € je Stammaktie und 9,55 € je Vorzugsaktie angemessen. Die Gesellschaft beteiligt ihre Aktionäre weiterhin substantiell am Unternehmenserfolg, ohne dabei die finanzielle Stabilität oder die Investitionsfähigkeit des Unternehmens zu gefährden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft 2025 trotz eines sehr schwierigen Branchen- und Marktumfelds solide geführt. Hermle konnte den Auftragseingang konzernweit auf 483,8 Mio. € steigern und den Konzernumsatz mit 491,9 Mio. € nahezu stabil halten. Das Betriebsergebnis ging zwar auf 69,2 Mio. € zurück, lag aber deutlich besser als ursprünglich erwartet.Positiv zu würdigen ist insbesondere, dass Hermle die schwache Inlandsnachfrage durch ein starkes Auslandsgeschäft und Großaufträge aus Wachstumsbranchen teilweise kompensieren konnte. Gleichzeitig blieb die Finanz- und Vermögenslage mit hoher Eigenkapitalquote und komfortabler Liquidität sehr solide.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine gesetzlichen Überwachungs- und Kontrollaufgaben im Geschäftsjahr 2025 ordnungsgemäß wahrgenommen. Aus dem Bericht des Aufsichtsrats ergibt sich, dass er sich regelmäßig und ausführlich über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über wesentliche Investitions- und Strategieprojekte informieren ließ.Zwar bestehen aus Governance-Sicht Diskussionspunkte hinsichtlich der starken Familienpräsenz im Aufsichtsrat und der bewusst weitgehenden Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex. Diese Punkte sind jedoch transparent offengelegt und stellen nach den vorliegenden Unterlagen keinen ausreichenden Grund dar, dem Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 zu verweigern.

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die im Geschäftsjahr 2025 gewährte Vorstandsvergütung steht zudem in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Trotz eines rückläufigen Ergebnisses blieb Hermle hochprofitabel und finanziell außerordentlich solide. Hinweise auf eine unangemessene oder nicht leistungsorientierte Vergütung ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht.

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 6.1 Dietmar Hermle

Zustimmung

Begründung: Herr Dietmar Hermle verfügt über eine außerordentlich hohe Unternehmens- und Branchenkenntnis. Er war von 1990 bis 2014 Mitglied des Vorstands der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und von 1994 bis 2014 Sprecher des Vorstands. Seit 2014 gehört er dem Aufsichtsrat an und führt diesen als Vorsitzender.Zwar ist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als ehemaliger Vorstand und seiner Zugehörigkeit zur Unternehmerfamilie keine vollständige Unabhängigkeit im Sinne mancher Corporate-Governance-Empfehlungen gegeben. Diese Konstellation ist jedoch den Aktionären seit Jahren bekannt und wird offen kommuniziert.

TOP 6.2 Lothar Hermle

Ablehnung

Begründung: Herr Lothar Hermle gehört dem Aufsichtsrat der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG seit 2008 an und ist seit 2011 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats. Er verfügt damit über langjährige Erfahrung in der Überwachung und Begleitung des Unternehmens sowie über eine umfassende Kenntnis der Geschäftsaktivitäten und der Branche.Aber schon über 15 Jahre im Aufsichtsrat.

TOP 6.3 Dr. rer. nat. Thomas Sesselmann

Zustimmung

Begründung: Mit seinem beruflichen Hintergrund bringt Dr. Sesselmann wertvolle Kenntnisse in den Bereichen Technologie, Produktion, Unternehmensführung und industrielle Märkte in den Aufsichtsrat ein. Diese Expertise ergänzt die bereits vorhandenen Kompetenzen im Gremium und ist für ein technologieorientiertes Maschinenbauunternehmen wie Hermle von besonderem Nutzen.

TOP 6.4 Dr. Sonja Zobl-Leibinger

Zustimmung

Begründung: Für den Aufsichtsrat eines börsennotierten Industrieunternehmens sind fundierte Kenntnisse in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Corporate Governance und Compliance von erheblicher Bedeutung. Dr. Zobl-Leibinger ergänzt damit die überwiegend technisch und unternehmerisch geprägten Kompetenzen des Gremiums in sinnvoller Weise.Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte, die gegen eine Wiederwahl sprechen. Vielmehr stellt ihre juristische Expertise eine wichtige Ergänzung für die Arbeit des Aufsichtsrats dar.

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 7.1 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich somit keine Anhaltspunkte, die gegen eine erneute Bestellung der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sprechen.

TOP 7.2 Wahl des Prüfers für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Gesellschaft ist bereits Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und verfügt daher über umfassende Kenntnisse der Unternehmensstruktur, der Geschäftsprozesse sowie der internen Berichts- und Kontrollsysteme.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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