TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB* bzw. § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 20
TOP 5.2 Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024
TOP 8 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat: Herrn Lukas Abegg
TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. (1) Satz 1 der Satzung
TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Abs. (1) der Satzung
TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. (4) der Satzung
TOP 12 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung, die Wiederherabsetzung des Bedingten Kapitals 1/2018 und die Wiederherabsetzung des Bedingten Kapitals 2023 sowie die damit verbundenen Satzungsänderungen
TOP 13 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien
TOP 14
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich