1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2025
Zustimmung
Begründung: Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 600.000 im Familienbesitz befindliche stimmberechtigte Stammaktien und 473.219 stimmrechtslose Vorzugsaktien, die an der Börse notiert sind. Daher stellen die nachstehend aufgeführten Empfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen dar - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 0,51 € je Vorzugsaktie sowie 0,50 € je Stammaktie auszuschütten. Damit werden knapp über 30 % des Jahresüberschusses ausgeschüttet (bzw. auf den nach Einstellung in die Gewinnrücklagen verbleibenden Bilanzgewinn knapp 64%). Aufgrund der momentan schwierigen Lage der edding AG erscheint die Höhe angemessen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in einer schwierigen Zeit das Unternehmen erfolgreich geführt und verfolgt weiterhin die Strategie, edding als profit-for Unternehmen in einem zumindest stagniernden wenn nicht deutlich schrumpfenden Markt weiter zu entwickeln. Verschiedene Kostensenkungsmassnahmen wurden umgesetzt bzw. eingeleitet und kleinere, nicht strategische Unternehmensbereiche veräussert.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Gemäß dem ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats hat er seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Baker Tilly ist als Abschlußprüfer geeignet und hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Steuerberatungs- oder sonstige Leistungen erbracht, die nicht in Zusammenhang mit dem Prüfungsauftrag standen. Baker Tilly prüft seit 2023.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nicht gegen die Bestellung des Abschlußprüfers auch zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.
8. Wahl zum Aufsichtsrat - Frau Patricia Lobinger,
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Frau Lobinger spricht aus Sicht der SdK nichts, sie ist qualifiziert und hat, soweit bekannt, keine anderweitigen Mandate.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich