1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Bayer Aktiengesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Auch diese Hauptversammlung wird wieder virtuell stattfindet und der Vorstand und Aufsichtsrat verweigert somit den Aktionären die persönliche Interaktion untereinander und mit den Organen. Die ersten Ergebnisse der Umstrukturierungsprogramme sind bereits zu erkennen. Es scheint der Tiefpunkt in 2024 durchschritten zu sein und obwohl auch 2025 weiterhin herausfordernd wird und die Glyphosat Thematik noch immer nicht abgeräumt ist, ist Bayer auf einem guten Weg. Dementsprechend kann die SdK einer Entlastung des Vorstands zustimmen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe der Kontrolle und Beratung des Vorstands im Geschäftsjahr 2025 nachgekommen. Die Anwesenheitsquote war 97% an den Aufsichtsratssitzungen und den Ausschüssen. Des Weiteren wurde der Vorstand bei seinen Restrukturierungsmaßnahmen unterstützt und beraten. Demzufolge kann die SdK hier einer Entlastung zustimmen
4. Wahl zum Aufsichtsrat - Alberto Weisser
Zustimmung
Begründung: Alberto Weisser ist mit einer Erfahrung eine gute Ergänzung zu den Kompetenzen im Aufsichtsrat. Neben der angestrebten Aufsichtsratsposition bei Bayer ist er in weiteren ähnlichen Positionen bei der Linde plc und PepsiCo Inc. Somit ist auch nicht von einer Überlastung durch die zusätzliche Tätigkeit zu erwarten.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der fix Anteil legt bei ca.15% und ist damit Entsprechend unseren Erwartungen. Des Weiteren liegt der STI bei ca. 25% und der LTI bei ca. 60%. Für das Jahr 2023 wurden nahezu keine Variablen Vergütungen (STI & LTI) erreicht. Der Vergütungsbericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wurde vom Abschlussprüfer geprüft.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Da es nach vier Jahren keine Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsrat geben soll kann die SdK der beantragten Vergütung zustimmen
7. Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft beantragt 35% des bestehenden Grundkapitals als genehmigte und zweckgebundene Kapitalerhöhung innerhalb der nächsten 3 Jahre um etwaige juristische Streitigkeiten beizulegen und die Verschuldung nicht wesentlich zu erhöhen. Da den Aktionären ein grundsätzliches Bezugsrecht eingeräumt wird, kann die SdK hier zur Stabilisierung der Gesellschaft zustimmen.
8. Beschlussfassung über die erneute Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen (Änderung von § 13 Abs. 2 der Satzung)
Ablehnung
Begründung: Eine virtuell Hauptversammlung kann niemals eine Hauptversammlung in Präsenz vollständig ersetzen. Ein virtuelles oder hybrides Format kann dem Sinne einer Hauptversammlung mit aktiver Interaktion zwischen Aktionären und den Organen der Gesellschaft in Person niemals gerecht werden. Dementsprechend ist dies von der SdK abzulehnen.
9. Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenfinanzberichten
Zustimmung
Begründung: Deloitte ist seit 2016 Prüfer und überschreitet damit noch nicht die Zehnjahresfrist.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich