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Deutsche Telekom AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.04.2025
Sprecher: Alexandra Mühr

Deutsche Telekom AG
Friedrich Ebert Allee 140
53113 Bonn
1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Aufgrund der guten Konzernentwicklung im Jahr 2024 ist es zu begrüßen, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividendenerhöhung vorschlägt. Was die dividendentragende Deutschen Telekom AG betrifft, so stieg der Bilanzgewinn deutlich. Maßgeblich waren hier die positiven Effekte aus der konzerninternen Zusammenführung von Anteilen in der mehrstufigen Holding-Struktur für die T‑Mobile US sowie aus einer konzerninternen Kapitalrückzahlung, jeweils unter Aufdeckung von stillen Reserven. Das bereinigte Ergebnis je Aktie betrug für das Geschäftsjahr 2024 € 1,90, so dass sich eine fast hälftige Auskehrung (rund 47%) des Jahresgewinns an die Aktionäre ergibt. Die SdK spricht sich für eine Ausschüttungsquote innerhalb des Korridors von 40 bis 60% aus.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Zustimmung aufgrund der guten Geschäftsentwicklung und der Erreichung der prognostizierten finanziellen Leistungsindikatoren für das Jahr 2024. Auch der TSR war im abgelaufenen Geschäftsjahr äußerst positiv. Des Weiteren ist die erneute Durchführung einer physischen Hauptversammlung aus Sicht der SdK zu begrüßen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Der ausführlicher Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass er seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Des Weiteren ist auch gegenüber dem Aufsichtsrat positiv anzumerken, dass wiederum eine physische Hauptversammlung durchgeführt wird.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: Geben die Wiederwahl des Abschlussprüfers liegen keine Einwendungen vor.

6. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: Gegen die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegen keine erkennbaren Einwendungen vor.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


7. a) Herrn Stefan Ramge

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine keine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

7. b) Frau Rachel Empey

Zustimmung

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre keine fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

7. c) Frau Natalie Knight

Zustimmung

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre keine fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

8. Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand der Deutschen Telekom hat von der ihm erteilten Ermächtigung, virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen, bislang keinen Gebrauch gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat betonen, dass sie unverändert hinter dem Format der Präsenz-Hauptversammlung stehen und großen Wert auf den Dialog mit den Aktionären legen. Jedoch soll die Durchführung einer rein virtuellen Hauptversammlung bei entsprechender Notwendigkeit und Begründung möglich sein. Außerdem soll die Ermächtigung für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt werden und nicht, wie gesetzlich möglich von fünf Jahren. Daher kann aus Sicht der SdK der Beschlussfassung zugestimmt werden, auch wenn die SdK sich generell gegen virtuelle Hauptversammlungen ausspricht.

9. Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Begründung: Generell zieht die SdK die Ausschüttung einer höheren Dividende einem Aktienrückkaufprogramm vor. Eine Zustimmung ist eventuell dann opportun, wenn die Aktien eingezogen werden sollen, entsprechend überschüssiges Kapital vorhanden ist, und das Unternehmen keine Investitionen tätigen kann, deren Renditen über den eigenen Kapitalkosten liegen. Eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen ist kritisch zu prüfen. Die zur Beschlussfassung vorgelegten Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien entspricht den gesetzlichen Vorschriften und somit auch den Vorgaben der SdK. Letztendlich handelt es sich jedoch um eine Art „Vorratsermächtigung aller möglichen Optionen“ mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2030. Die Ermächtigung ist nicht an konkrete oder strategische Maßnahmen gekoppelt und daher in ihre Umsetzung und deren Auswirkungen nur schwer einzuschätzen.

10. Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit des Ausschlusses eines etwaigen Andienungsrechts und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Ablehnung

Begründung: Unabhängig von der Frage, ob ein Aktienrückkauf sinnvoll erscheint, lehnt die SdK ein solches Programm unter Verwendung von Derivaten ab, da hier eine zu große Nähe zum verbotenen Handel mit eigenen Aktien besteht.

11. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Gegen eine formelle Billigung des Vergütungsberichts liegen keine Einwendungen vor.

12. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Es ist zu begrüßen, das der Aufsichtsrat das bisherige Vergütungssystem des Vorstands überarbeitet hat und Anregungen und Kritikpunkte seitens Analysten und Investoren in das neu vorgelegte Vergütungssystem einfließen ließ. Gegen eine formelle Billigung des Vergütungssystems liegen keine Einwendungen vor.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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