1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2023, sowie des zusammengefassten Lageberichts der OVB Holding AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2023
Zustimmung
Begründung: Von 1 Euro Ergebnis pro Aktie sollen 0,90 Euro ausgeschüttet werden, was der Dividendenkontinuität der OVB entspricht und problemlos aus Eigenmitteln geleistet werden kann.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Jahresprognose wurde erfüllt und das Vermittlungsergebnis konnte das vierte Jahr in Folge gesteigert werden. Die Prognose für das laufende Jahr sieht wieder einer Steigerung der Erträge aus Vermittlungen vor. Zu hinterfragen ist der Grund für den Margenverlust im Vergleich zu 2022 und welche Gegenmaßnahmen hierzu eingeleitet wurden.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der AR seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen. Der AR tagte viermal bei voller Präsenz der aktuellen Mitglieder, zuzüglich der Ausschusssitzungen. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Den Anforderungen des § 171 AktG wurde entsprochen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
Zustimmung
Begründung: Die Prüfungsgesellschaft soll gewechselt werden. Auf PwC soll KPMG folgen. Die SdK begrüßt diese Rotation nach langjähriger Prüfung durch PwC, das Vorgehen entspricht den Richtlinien der SdK für einen Prüferwechsel. Zu fragen ist ob es eine Ausschreibung gab und warum die Wahl auf KPMG fiel.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von KPMG.
7. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist verständlich und nachvollziehbar, soweit eine gewisse Komplexität nicht der Komplexität des Vergütungssystems selbst geschuldet ist. Der Vergütungsbericht enthält alle Bestandteile nach § 162 AktG und den uneingeschränkten Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers.
8. Satzungsänderung aufgrund des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Zustimmung
Begründung: Der Antrag folgt den gesetzlichen Vorgaben betreffend des Nachweisstichtages für Aktien vor einer Hauptversammlung.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich