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centrotherm international AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.07.2025
Sprecher: Torsten Stefan

centrotherm international AG
Johannes-Schmid-Str. 8
89143 Blaubeuren
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) fordert bei der Gewinnverwendung eine Ausschüttungsquote zwischen 40% und 60% des Konzernjahresgewinns.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Centrotherm steigerte den Jahresüberschuss in 2024 abermals und konnte den aufgelaufenen Bilanzverlust der Vorjahre damals erstmals ausgleichen. Die Sanierung ist damit erfolgreich abgeschlossen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2024 in 5 Sitzungen und nahm seine Verpflichtungen hinsichtlich Kontrolle und Beratung wahr. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben laut AR-Bericht an allen Sitzungen teilgenommen. Der überfällige Wechsel der Prüfungsgesellschaft (siehe TOP 5) ist jedoch auch dem Aufsichtsrat zuzurechnen. Ein Wechsel fand noch nicht statt und seitens des Aufsichtsrats wird immer wieder die gleiche Prüfungsgesellschaft vorgeschlagen. Im Rahmen der Generaldebatte wird dies eines der Schwerpunktthemen sein.

TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft wird seit 2007 bereits von der RöverBrönner KG, später Röver Brönner Susat Mazars GmbH & Co. KG bzw. heute Forvis Mazars GmbH & Co. KG geprüft. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte nach Auffassung der SdK der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft –und nicht nur der unterzeichnenden Prüfungsleiter– generell alle 10 Jahre gewechselt werden. Formaljuristisch mögen die genannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterschiedlich sein. Ein objektiver Wechsel ist überfällig und fand bisher nicht statt.

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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