TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Einer Ausschüttung von ca. 50% des Gewinns je Aktie kann zugestimmt werden.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3.1 Dr. Markus Krebber (Vorsitzender)
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 3.2 Katja van Doren
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 3.3 Dr. Michael Müller
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 3.4 Zvezdana Seeger
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4.1 Dr. Werner Brandt (Vorsitzender)
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.2 Ralf Sikorski (Stellvertretender Vorsitzender)
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.3 Michael Bochinsky
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.4 Sandra Bossemeyer
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.5 Dr. Hans Bünting
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.6 Matthias Dürbaum
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.7 Ute Gerbaulet
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.8 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.9 Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.10 Thomas Kufen
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.11 Reiner van Limbeck
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.12 Harald Louis
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.13 Dagmar Paasch
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.14 Dr. Erhard Schipporeit
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.15 Dirk Schumacher
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.16 Ullrich Sierau
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.17 Hauke Stars
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.18 Helle Valentin
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.19 Dr. Andreas Wagner
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 4.20 Marion Weckes
Ablehnung
Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im vergangenen Jahr problemlos die Prüfung der RWE AG durchgeführt. Demnach spricht nichts gegen eine Erneute Prüfung durch den Abschlussprüfers.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6.1 Dr. Frank Appel
Zustimmung
Begründung: Herr Appel als ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Post DHL Gruppe ist für die Tätigkeit sicher geeignet. Da er neben dieser Aufsichtsratstätigkeit noch den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom führt ist auch nicht von einer Überlastung durch zu viele Mandate auszugehen.
TOP 6.2 Ute Gerbaulet
Ablehnung
Begründung: Frau Gerbaulet ist neben dem Aufsichtsratsmandat bei RWE persönlich haftende Gesellschafterin der Dr. August Oetker KG und damit aktiv in der Geschäftsführung tätig. Des Weiteren hat Sie den Aufsichtsratsvorsitz bei der OEDIV Oetker Daten- und Informationsverarbeitung, Oetker Digital GmbH und ist Aufsichtsratsmitglied der Radeberger Gruppe KG und der NRW.Bank AöR.
Hier ist von einer Überlastung durch zu viele Mandate auszugehen
TOP 6.3 Prof. Jörg Rocholl, PhD
Zustimmung
Begründung: Herr Rocholl ist Präsident der ESMT Berlin und Vorsitzender des Wirtschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.
Die zusätzliche Tätigkeit als Aufsichtsrat bei der RWE sollte zu keiner Überlastung führen.
TOP 6.4 Thomas Westphal
Ablehnung
Begründung: Herr Westphal ist OB der Stadt Dortmund und aufgrund einer Vielzahl damit verbundener interner Mandate als overboardet zu betrachten.
TOP 7 Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wurde vom Abschlussprüfer geprüft.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich