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RWE AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.2024
Sprecher: Dr. Sven Hafkesbrink

RWE AG
Opernplatz 1
45128 Essen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Einer Ausschüttung von ca. 50% des Gewinns je Aktie kann zugestimmt werden.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 3.1 Dr. Markus Krebber (Vorsitzender)

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 3.2 Katja van Doren

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 3.3 Dr. Michael Müller

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 3.4 Zvezdana Seeger

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 4.1 Dr. Werner Brandt (Vorsitzender)

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.2 Ralf Sikorski (Stellvertretender Vorsitzender)

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.3 Michael Bochinsky

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.4 Sandra Bossemeyer

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.5 Dr. Hans Bünting

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.6 Matthias Dürbaum

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.7 Ute Gerbaulet

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.8 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.9 Mag. Dr. h. c. Monika Kircher

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.10 Thomas Kufen

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.11 Reiner van Limbeck

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.12 Harald Louis

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.13 Dagmar Paasch

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.14 Dr. Erhard Schipporeit

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.15 Dirk Schumacher

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.16 Ullrich Sierau

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.17 Hauke Stars

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.18 Helle Valentin

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.19 Dr. Andreas Wagner

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 4.20 Marion Weckes

Ablehnung

Begründung: Da Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu einer Präsenz HV zurückgekehrt sind kann keine Entlastung erfolgen. Die Krisen / Notsituation ist vorüber und damit kann die HV wieder unbedenklich in Präsenz durchgeführt werden. Die virtuelle HV lässt keine vollständige Interaktion zu.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im vergangenen Jahr problemlos die Prüfung der RWE AG durchgeführt. Demnach spricht nichts gegen eine Erneute Prüfung durch den Abschlussprüfers.

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 6.1 Dr. Frank Appel

Zustimmung

Begründung: Herr Appel als ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Post DHL Gruppe ist für die Tätigkeit sicher geeignet. Da er neben dieser Aufsichtsratstätigkeit noch den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom führt ist auch nicht von einer Überlastung durch zu viele Mandate auszugehen.

TOP 6.2 Ute Gerbaulet

Ablehnung

Begründung: Frau Gerbaulet ist neben dem Aufsichtsratsmandat bei RWE persönlich haftende Gesellschafterin der Dr. August Oetker KG und damit aktiv in der Geschäftsführung tätig. Des Weiteren hat Sie den Aufsichtsratsvorsitz bei der OEDIV Oetker Daten- und Informationsverarbeitung, Oetker Digital GmbH und ist Aufsichtsratsmitglied der Radeberger Gruppe KG und der NRW.Bank AöR. Hier ist von einer Überlastung durch zu viele Mandate auszugehen

TOP 6.3 Prof. Jörg Rocholl, PhD

Zustimmung

Begründung: Herr Rocholl ist Präsident der ESMT Berlin und Vorsitzender des Wirtschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Die zusätzliche Tätigkeit als Aufsichtsrat bei der RWE sollte zu keiner Überlastung führen.

TOP 6.4 Thomas Westphal

Ablehnung

Begründung: Herr Westphal ist OB der Stadt Dortmund und aufgrund einer Vielzahl damit verbundener interner Mandate als overboardet zu betrachten.

TOP 7 Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wurde vom Abschlussprüfer geprüft.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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