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Hypoport SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.2025
Sprecher: Rechtsanwalt Ricardo Wintzer

Hypoport SE
Heidestraße 8
10557 Berlin
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts der Hypoport SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von mindestens vierzig Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Bei stark wachsenden Unternehmen macht sie Ausnahmen; nicht aber in dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Umfang: Danach soll erneut der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 93,9 Mio. Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden (vgl. Hypoport SE, Hauptversammlung (HV) 2025, Einberufung, S. 2).

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 3.1 Ronald Slabke

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2024 erfolgreich abgeschlossen: Sie hat den Umsatz gegenüber den berichtigten Werten des Vorjahres (zu den Gründen der „Fehlerkorrekturen“ vgl. Hypoport SE, Geschäftsbericht 2024, S. 18-19) um 66,8 Mio. Euro auf 560,7 Mio. Euro (+ 14 Prozent) gesteigert; den Rohertrag um 32,3 Mio. Euro auf 241,5 Mio. Euro (+ 15 Prozent) und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) um 3,6 Mio. Euro auf 17,9 Mio. Euro (+ 26 Prozent). Dass der auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende Konzernjahresüberschuss gleichwohl um 8,1 Mio. Euro auf 12,4 Mio. Euro gesunken ist (- 39 Prozent; vgl. 2023: 20,5 Mio. Euro, 2022: 18,7 Mio. Euro u. 2021: 30,2 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet die Gesellschaft mit einem Umsatz(rekord) von „mindestens 640 Mio. [Euro (+ 14 Prozent)], einem Rohertrag von mindestens 270 Mio. [Euro (+ 12 Prozent)] sowie einem EBIT zwischen 30 […] und 36 Mio. [Euro (+ 101 Prozent)]“ (Hypoport SE, Geschäfts-bericht 2024, S. 56). Der tatsächlich „deutliche Umsatz- und EBIT-Anstieg in Q1 2025“ entspricht der Prognose (vgl. Hypoport SE, ad hoc-Mitteilung v. 29.04.2025).

TOP 3.2 Stephan Gawarecki

Zustimmung

Begründung: Vgl. Begründung zu TOP 3.1.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 4.1 Dieter Pfeiffenberger

Zustimmung

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgaben erfüllt. Im Geschäftsjahr 2024 ist er zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammengekommen, davon vier mittels Videokonferenz und eine in Präsenz. Daneben wurden mehrere Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. An den Sitzungen sowie den Beschlussfassungen außerhalb der Sitzungen haben stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen (vgl. Hypoport SE, Geschäftsbericht 2024, S. 127).

TOP 4.2 Roland Adams

Zustimmung

Begründung: Vgl. Begründung zu TOP 4.2.

TOP 4.3 Martin Krebs

Zustimmung

Begründung: Vgl. Begründung zu TOP 4.2.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Zustimmung

Begründung: Gegen eine (erneute) Bestellung der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum (Abschluss-)Prüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestehen keine Bedenken. Weder prüft die 2024 erstmals gewählte Rödl & Partner GmbH die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren, noch hat sie im Geschäftsjahr 2024 in nennenswertem Umfang Beratungshonorare erhalten (vgl. dazu Hypoport SE, Geschäftsbericht 2024, S. 118).

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des Vergütungsberichts bestehen keine Einwände.

TOP 7 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung

Begründung: Gegen die Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung der Hauptversammlung in virtueller Form bestehen (nur) deshalb keine Einwände, weil der Vorstand der Gesellschaft von der Ermächtigung in der Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht hat und auch zukünftig mit einem Gebrauchmachen nur in Ausnahmefällen (z.B. Pandemie) zu rechnen ist (so jedenfalls die Äußerungen des Vorstands in früheren Hauptversammlungen).

TOP 8 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Bar- oder Sacheinlagen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals („Bedingtes Kapital 2025/I“) und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung

Begründung: Die Ermächtigung des Vorstands zu einer Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit eines Ausschlusses des Bezugsrechts bringt für die (Alt-)Aktionäre erhebliche Gefahren mit sich. Durch die Kapitalerhöhung kann sowohl ihr Kapital- als auch ihr Stimmenanteil verwässert werden. Zwar kann ein Bezugsrechtsausschluss durchaus auch im Interesse der Gesellschaft und folglich auch der (Alt-)Aktionäre liegen; entscheiden können sollten das aber die Aktionäre selbst. Mit der Schaffung eines bedingten Kapitals wird die Entscheidung stattdessen auf die Geschäftslei-tung verlagert. Die SdK stimmt der Schaffung eines bedingten Kapitals daher nur in engen Gren-zen zu: Die Summe aus bedingtem und genehmigtem Kapital soll daher höchstens 25 Prozent des Grundkapitals betragen. Schon jetzt ist der Vorstand jedoch – aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung v. 04.06.2024 – ermächtigt, „das Grundkapital der Gesellschaft […] um insgesamt bis zu EUR 2.748.865,00 [und also bis zu 40 Prozent] […] zu erhöhen“ (Hypoport SE, HV 2024, Einberufung u. Abstimmungsergebnis zu TOP 8).

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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