Back

Salzgitter AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.05.2024
Sprecher: Christian Retkowski

Salzgitter AG
Eisenhüttenstr. 99
38239 Salzgitter
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit dem zusammengefassten Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Salzgitter AG schlägt eine Dividendenzahlung in Höhe von 0,45 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Damit soll die Dividenden im Vergleich zum Vorjahr um 0,55 € gekürzt werden. Dies ist schmerzhaft, allerdings auch nachzuvollziehen. Bei einem erzielten Ergebnis je Aktie von 3,70 € entspricht dies lediglich einer Ausschüttungsquote von 12%. Dennoch ist dem Dividendenvorschlag zuzustimmen, da Salzgitter vor riesigen, herausfordernden Transformationsprozessen steht, auf dem Weg hin zur Erzeugung von grünem Stahl mit Wasserstoff, welches in den nächsten Jahren Milliardeninvestitionen erfordern wird.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Zustimmung

Begründung: In einem äußerst schwierigen Marktumfeld hat der Vorstand das Unternehmen solide durch die letzten Monate geführt. Sowohl Umsatz als auch Profitabilitätszahlen gingen teilweise deutlich zurück. Die Ergebnisse belaufen sich aber im Rahmen der Erwartungen. Dem Vorstand mit der Mammutaufgabe der Transformation hin zu grünem Stahl in den nächsten Jahren kann Entlastung erteilt werden. Dennoch muss festgestellt werden, dass die Kursentwicklung in den letzten Monaten sehr enttäuschend zu bewerten ist.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach Angaben aus dem Aufsichtsratsbericht seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen wahrgenommen. Die Teilnahmequote lag bei 95%.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Sehr enttäuschend aus Sicht der SdK ist das weitere Festhalten der Verwaltung am Abschlussprüfer EY. Die bei Wirecard festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, daß es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. Wambach-Report gestützt. Einmalig dürfte weiterhin die Inszenierung als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein Bekenntnis EY’s zu ihrer Verantwortung sowie ein Nachweis darüber, daß EY aus dem Wirecard-Skandal seine Lehren gezogen und Prozesse angepasst hat, sind sicherlich nicht ausreichend, wären aber ein erster Schritt. Im Übrigen wird auf die Begründung im Vorjahr zu diesem Tagesordnungspunkt Bezug genommen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes

Zustimmung

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden, da dieser den formalen Vorgaben nach § 162 AktG entspricht und zudem transparent und nachvollziehbar niedergeschrieben ist.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstandes

Ablehnung

Begründung: Das hier vorgelegte Vergütungssystem kann aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden. So ist die feste Grundvergütung mit 35 - 45% als recht hoch anzusehen. Zudem kommen mit 10-15% Altersversorgungsbezüge hinzu, die nach Auffassung der SdK ein Vorstandsmitglied durchaus selbst anlegen könne. Mit den darüber hinaus anrechenbaren Nebenleistungen in Höhe von 0 - 5% kommen wir auf feste Vergütungsbestandteile von bis zu 65%. Des Weiteren setzt sich die SdK für ein Verhältnis von kurzfristigen zu langfristigen variablen Vergütungskomponenten von 30/70 ein. Bei der Salzgitter AG entspricht das Verhältnis jedoch lediglich zu Gunsten der langfristigen variablen Vergütungskomponenten von 36/64. Auch Sondervergütungen (Anpassungen an außergewöhnliche Entwicklungen) sieht die SdK aufgrund der möglichen Willkür eher kritisch. Zudem beinhaltet das Vorstandsvergütungssystem weiterhin Change-of-Control-Klauseln, die die SdK kategorisch ablehnt.

8. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Zustimmung

Begründung: Der beibehaltenden Aufsichtsratsvergütung kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Die Vergütungen sind durchaus hoch, aber den rechtlichen Anforderungen entsprechend im Rahmen. Inwieweit zu zahlende Sitzungsgelder noch zeitgemäß sind, muss zumindest hinterfragt werden. Dennoch kann der Beschlussfassung zugestimmt werden.

9. Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung in Bezug auf schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrates

Zustimmung

Begründung: Der Satzungsänderung kann aus Sicht der SdK in Zeiten der Digitalisierung zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


Gerne können Sie uns jeder Zeit Ihre Stimmrechte kostenlos übertragen. Klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Button.

Stimmrechte übertragen