TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung der Lanxess AG schlägt eine Dividende in Höhe von 0,10 € je Aktie vor. Dies ist sehr ernüchternd, da damit die Dividende von 1,05 € in 2023 auf 0,10 € in 2024 drastisch gekürzt wird. Allerdings ist aus Sicht der SdK dies ökonomisch ratsam, da die gesamte Chemiebranche - insbesondere in Deutschland - vor enormen Herausforderungen steht. So lag das Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft im Jahr 2023 bei lediglich minus 9,76 €. Damit muss aus Sicht der SdK - wenn auch schmerzhaft - diese drastische Dividendenkürzung zugestimmt werden. Denn der Umbau des Konzerns wird weiterhin sehr kostspielig sein.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat nach Ermessen der SdK den Lanxess Konzern soweit es geht gut durch die Krise manövriert. Der deutliche Umsatz- und Profitabilitätsrückgang hat der Vorstand nicht zu verantworten. Allerdings wird dem Vorstand von Seiten der SdK keine Entlastung gewährt, da die SdK weiterhin sich für eine physische oder hybride Hauptversammlung ausspricht. Eine rein virtuelle HV erachtet die SdK - bei allen Vorteilen der Digitalisierung - als einen Rückschritt innerhalb des Ausbaus der Aktienkultur und dem Dialog zwischen allen Stakeholdergruppen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr in fünf Aufsichtsratssitzungen den Vorstand beraten und kontrolliert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens erscheint sinnvoll (Programm Forward) und das Unternehmen erscheint für die Zukunft gut positioniert zu sein. Daran gebührt auch dem Aufsichtsrat Anteil.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die formalen Angaben nach § 162 AktG und ist so - wie ein recht kompliziertes Vorstandsvergütungssystem überhaupt transparent und nachvollziehbar dargestellt werden kann - dargestellt.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6 a) Herrn Hans van Bylen, Edegem, Belgien
Zustimmung
Begründung: Der Widerwahl von Herrn Hans van Bylen kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Herr van Bylen hat seine fachliche Kompetenz bereits seit 2020 im Aufsichtsrat der Lanxess AG unter Beweis gestellt.
TOP 6 b) Herrn Lawrence A. Rosen, Lighthouse Point, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika
Zustimmung
Begründung: Der Widerwahl von Herrn Rosen kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.
Er ist Berufsaufsichtsrat und hat neben der Lanxess AG noch Mandate bei der Deutschen Post und Qiagen inne. Zudem hat er seine fachliche Kompetenz bereits seit 2015 im Aufsichtsrat der Lanxess AG unter Beweis gestellt.
TOP 6 c) Herrn Dr. Hans-Joachim Müller, Breesen, Deutschland
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt auch der Wahl von Herrn Dr. Müller zu. Durch seine fachliche Expertise ist er gut geeignet für den Aufsichtsrat der Lanxess AG. Zudem besitzt Herr Dr. Müller lediglich noch ein weiteres AR-Mandat bei der TIB Chemicals AG und ist somit auch aus Sicht der SdK nicht overboarded.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist der Ansicht, dass aufgrund der drastischen Streichung der Dividendenzahlung, aufgrund des kostenintensiven Umstrukturierungsprogramms Forward sowie auch aufgrund der hohen Verschuldung keine überschüssige Liquidität zur Verfügung steht, um eigene Aktien zurück zu erwerben. Hier sollte die Dividendenzahlung und der Schuldenabbau im Fokus stehen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 (Teilnahmeberechtigung) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen beziehen sich auf Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage und sind somit zustimmungsfähig.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich